Wochenmarkt verwandelt sich in kleinen Weihnachtsmarkt
BAD SOBERNHEIM. Am Donnerstag, den 19. Dezember verwandelt sich der letzte Wochenmarkt in der Felkestadt in einen stimmungsvollen kleinen Weihnachtsmarkt. Bei weihnachtlichen Klängen unterm stattlichen Weihnachtsbaum wird das Wochenmarkt-Angebot ab 14 Uhr ergänzt durch Grillwürstchen, zubereitet in der in der Markthütte vom FC 2015 Bad Sobernheim sowie durch einen Waffelverkauf, der die Kassen des Abitur-Jahrgangs der MSS12 des EFG füllen soll. Am Stand der Weinbar Q1710 gibt’s natürlich auch Glühwein. Und wer weiß, vielleicht wird noch die ein oder andere süße Überraschung verteilt.
Bücherei³ bleibt von Weihnachten bis Silvester geschlossen
Die Leihfristen werden angepasst
BINGEN. Die Bücherei³ bleibt vom 21. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Der letzte Öffnungstag 2024 ist Freitag, 20. Dezember, jedoch nur bis 12 Uhr. Im neuen Jahr öffnet die Bücherei wieder am Freitag, 3. Januar 2025 um 10 Uhr. Die Leihfristen wurden angepasst. Die Rückgabe ist über den Rückgabekasten im Hof der Bücherei auch während der Schließzeit möglich.
Die digitalen Angebote der Onleihe, Overdrive, Tigerbooks und Filmfriend stehen auch während der Schließzeit zur Verfügung. Dafür ist ein gültiger Bücherei-Ausweis notwendig. Auskünfte, wann der persönliche Ausweis abläuft, sind in der Bücherei möglich, so dass die Mitgliedschaft vor der Schließzeit verlängert werden kann. Rückfragen können bis zum 20. Dezember per Mail an stadtbibliothek@bingen.de, telefonisch unter 06721-184644 oder vor Ort beantwortet werden.
Das Bücherei-Team wünscht ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2025.
Öffnungszeiten (DI-SO) Museum am Strom
BINGEN. Es gelten folgende geänderte Öffnungszeiten (DI-SO) im Museum am Strom.
Heiligabend, 24. Dezember, und 1.Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember, geschlossen.
Vom 26. Dezember bis 12. Januar geöffnet.
14. Januar bis 7. März gilt die Winterschließzeit. Dann ist nur an den Wochenenden Sa-So geöffnet. Führungen werden aber jederzeit angeboten und können nach Anmeldung telefonisch unter 06721-184 360/361 oder museum-am-strom@bingen.de gebucht werden. Ab 8. März 2025 wieder regulär von Di-So 10-17 Uhr geöffnet.
Gehwege von Schnee und Eis befreien.
IDAR-OBERSTEIN. Nachdem der erste Schnee dieses Winters gefallen ist, weist die Stadtverwaltung Idar-Oberstein darauf hin, dass bei Schneefall und Glätte die Gehwege unverzüglich zu räumen und zu streuen sind. Diese Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung.
Außerdem appelliert Gerhard Baum, Leiter des städtische Baubetriebshof, an die Verkehrsteilnehmer, während der Winterzeit die Belange der Räumfahrzeuge zu berücksichtigen. „Denn diese mit Räumschildern ausgestatteten Fahrzeuge benötigen Platz zum Rangieren. Das sollten Anlieger beim Abstellen ihrer Fahrzeuge in engen Straßen und an Wendehammern bedenken.“
Nachfolgend werden die wichtigsten Regelungen hierzu erläutert.Â
- Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst den jeweiligen Grundstückseigentümer. Bei Miet- oder Pachtobjekten wird sie von diesem aber in der Regel auf die Mieter oder Pächter übertragen.
- Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles oder nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Das gilt werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte können am folgenden Tag beseitigt werden.
- Die zu räumende Gehbahn muss eine Breite von 1 Meter haben. Bei Straßen ohne Gehweg ist eine Gehbahn von 1 Meter auf dem Seitenstreifen zu räumen, in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und Plätzen ein Streifen von 1,50 Meter. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den einzelnen Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehbahn entsteht.
- Schnee- und Eismassen sollen grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück gelagert und nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Dabei dürfen auch die Zugänge zu Bushaltestellen, der Ein- und Ausstieg zu den Bussen sowie der Abfluss von Oberflächen- und Tauwasser nicht beeinträchtigt werden.
- Bei Schnee- oder Eisglätte sind Gehwege mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Feinsplitt, Granulat, Sägemehl) zu streuen. Frisch gefallener oder weicher Schnee ist vorher zu räumen. Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Verwendung ist nur in besonderen Fällen wie Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Gefäll- oder Steigungsstrecken erlaubt.
- Ein Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann.
Neben den Regelungen zur Räum- und Streupflicht, enthält die Straßenreinigungssatzung auch noch weitere Bestimmungen. Zu finden ist sie auf der städtischen Internetseite unter www.idar-oberstein.de/ortsrecht.
Kreisverwaltung bleibt zwischen den Jahren geschlossen – Notdienst im Wahlbüro
KREIS MAINZ-BINGEN. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bleibt vor Weihnachten am Montag, 23., und Dienstag, 24. Dezember, sowie nach Weihnachten am Freitag, 27., Montag, 30., und Dienstag 31. Dezember, geschlossen. Das gilt für alle Standorte, inklusive Gesundheitsamt und Zulassungsstellen. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, sind die Abteilungen und Fachbereiche wieder wie üblich besetzt. Es gelten die bekannten Öffnungszeiten. Zudem finden auch die Dienstleistungsabende vor und nach den Feiertagen wie gewohnt statt.
Die für die Wahlen im Landkreis zuständige Kommunalaufsicht hat in diesem Zeitraum einen Notdienst eingerichtet, um allen potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten zur Landratswahl die fristgerechte Abgabe der Wahlunterlagen zu ermöglichen. Die Betreffenden können sich zwischen dem 23. Dezember und dem Jahreswechsel unter Telefon 06132/7875180 melden. Ein Übergabetermin wird dann vereinbart und danach die Unterlagen direkt geprüft, um etwaige Versäumnisse noch heilen zu können. Fristende zur Abgabe der Kandidatenunterlagen ist Montag, 6. Januar, 18 Uhr.
Schließung der Kreisverwaltung über die Feiertage
RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass die Verwaltung und das Kreisarchiv in der Zeit vom 23. Dezember, ab 14 Uhr, bis zum 30. Dezember geschlossen bleiben.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende Anliegen vor oder nach diesem Zeitraum zu klären. Telefonische Anfragen und E-Mails können in diesem Zeitraum nicht bearbeitet werden. Für Notfälle wird auf die Website www.kreis-sim.de und die Notfallliste verwiesen.
Eine Ausnahme stellt die Wahlbehörde dar, die am 23. Dezember und 30. Dezember bis 16 Uhr und am 27. Dezember bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 06761 82 300 kontaktiert werden kann und vor Ort besetzt ist. Damit ist insbesondere auch die Abgabe von Kreiswahlvorschlägen an diesen Tagen möglich. Die Verwaltung ist ab dem 2. Januar 2025 wieder regulär erreichbar.