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27. Juni 2024
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Smartphone am Arbeitsplatz – was ist erlaubt, was nicht?

RHEINLAND-PFALZ. txn. Das private Smartphone auf dem Schreibtisch macht „Pling!“. Eine Nachricht ist eingegangen. Sofort zuckt die Hand – nur schnell nachgucken … Viele Leute haben das Mobiltelefon auch während der Arbeit am liebsten in Griffweite.

Doch solche „Schnell gucken“-Momente kosten Zeit – von der Unterbrechung der Konzentration ganz zu schweigen. Deshalb dürfen Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Auch wenn die meisten Unternehmen auf ein ausdrückliches Handyverbot verzichten und ein Auge zudrücken, sollten Arbeitnehmende das nicht ausnutzen. Es wirkt deutlich professioneller und erspart im Zweifel Ärger, wenn das Smartphone während des Arbeitstags in der Tasche bleibt.

„In zwei Fällen darf das private Handy aber genutzt werden“, erklärt Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. „Zum einen, um dringende Telefonate zu führen, etwa die Kinderbetreuung bei plötzlich notwendigen Überstunden zu regeln. Zum anderen dürfen Mitarbeitende in ihren Pausen nach Herzenslust daddeln, chatten oder Videos gucken – Pausenzeit ist nämlich keine Arbeitszeit.“

Das Diensthandy richtig nutzen
txn. Wer vom Arbeitgeber ein Diensthandy bekommt, hat es leichter, berufliche und private Handynutzung zu trennen. Oder doch nicht? Mal eben auf dem beruflichen Smartphone nach den Fußballergebnissen geguckt oder ein Messefoto an die Freundin geschickt – das ist schnell passiert. Doch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung ausdrücklich untersagt hat, darf er das auch kontrollieren. Wer sich nicht daran gehalten hat, riskiert dann eine Abmahnung. Besser ist es also, sich von vornherein daran zu gewöhnen, Privates nur mit dem privaten Handy zu regeln.

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Andererseits darf sich die Arbeitszeit über das Diensthandy auch nicht einfach in die Freizeit der Mitarbeitenden drängen. Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland, kennt das Problem: „Nicht selten gehen Vorgesetzte einfach davon aus, dass ihre Mitarbeitenden auch nach Feierabend oder im Urlaub erreichbar sind. Sicher, in manchen Berufen ist die strikte Trennung schwierig bis unmöglich. Aber dann ist die mit Beruflichem verbrachte Zeit als Arbeitszeit zu werten. Außerdem muss niemand ständig erreichbar sein.“ Das gilt übrigens auch, wenn stillschweigend erwartet wird, dass Arbeitnehmer auf dem privaten Telefon nach Feierabend ihre beruflichen E-Mails abrufen. Klare Sache: Das darf kein Arbeitgeber verlangen. Es kann sogar zu Datenschutzproblemen führen, wenn auf diese Weise beispielsweise Kundenmails von Dritten gelesen werden können. Eine saubere Trennung zwischen Privatsphäre und Arbeitsleben nützt also beiden Seiten.

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