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27. Juli 2024
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Festnahme eines Tatverdächtigen nach sogenanntem Schockanruf

BAD KREUZNACH / GAU-ALGESHEIM. Am Mittwoch, 7. Februar wurde mittags eine 85-jährige Gau-Algesheimerin von Betrügern auf ihrem Festnetztelefon angerufen. Zunächst wird der Geschädigten durch eine weinerliche Stimme vorgetäuscht, dass ihr Sohn einen Verkehrsunfall verursacht habe und eine Person hierbei verstorben sei. Im Anschluss wird das Gespräch von einem Mann übernommen. Es meldet sich ein vermeintlicher Oberkommissar von der Polizei. Zur Abwendung einer Haftstrafe müsse die Angerufene sofort eine Kaution in Höhe von 20.000 Euro aufbringen. Ihr wird angeboten die Kaution durch Hinterlegung von Gold und Schmuck zu leisten. Die 85-jährige begibt sich sodann mit ihren Wertgegenständen zur vereinbarten Übergabeörtlichkeit zum Kurhaus nach Bad Kreuznach. Dort angekommen, beginnt sie zu zweifeln, worauf das Telefongespräch mit dem Anrufer beendet wird. Nach Anruf bei ihrem Sohn durchschaut die ältere Dame die Betrugsmasche.

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Die Kriminalpolizei Bad Kreuznach konnte einen 42-jährigen Tatverdächtigen aus Polen ermitteln, der sich zur tatrelevanten Zeit am Kurhaus in Bad Kreuznach aufhielt und nach gescheiterter Übergabe der Beute von dort zügig entfernte. Im Rahmen der Ermittlungen konnte am Folgetag festgestellt werden, dass der Tatverdächtige sich nach Bayern in die Ortschaft Altenbuch begeben hatte, um dort ebenfalls die Beute bei einem gleichgelagerten Schockanruf entgegenzunehmen. Hier erfolgte durch die Polizei die vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wurde der polnische Staatsbürger am Freitagvormittag beim Amtsgericht Bad Kreuznach vorgeführt und anschließend für die Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

So schützen Sie sich vor den Telefonbetrügern:

  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an.
  • Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110, aber nutzen Sie hierfür nicht die Rückruftaste.
  • Rufen Sie den angeblich betroffenen Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
  • Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen.
  • Sprechen Sie auch mit ihren Angehörigen über das Phänomen und warnen Sie diese vor dem Vorgehen der Täter.

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