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03. Dezember 2024
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachDRK Ortsverein Rotenfels spendet zwei Defibrillatoren an Ortsgemeinde Norheim

DRK Ortsverein Rotenfels spendet zwei Defibrillatoren an Ortsgemeinde Norheim

NORHEIM. An der Rotenfelshalle und am oberen Eingang zur Kindertagesstätte Norheim (Dorfgemeinschaftshaus) steht seit kurzem jeweils ein Defibrillator für den Notfall bereit.

Der Ortsverein Rotenfels des Deutschen Roten Kreuzes, schaffte die zwei automatisierten externen Defibrillatoren (AED / oder kurz „Defi“), samt Outdoor-Wandkästen, als Spende für die Ortsgemeinde Norheim an. Die Kosten belaufen sich auf knapp 5.200 Euro.

Ortsbürgermeister Dr. Kai Michelmann bedankte sich bei der Spendenübergabe sehr herzlich bei den Anwesenden Hermann Schoon (Vorsitzender), Mark Douglass (Vorstandsmitglied und kommissarischer Bereitschaftsleiter) und Tina Thomas (Vorstandsmitglied und Leiterin Blutspende) des DRK OV Rotenfels für die großzügige Spende.

In Deutschland sterben jährlich knapp 65.000 Menschen am plötzlichen Herztod, wobei die Dunkelziffer sehr viel höher ist. Betroffene haben eine realistische Überlebenschance, wenn bereits vor dem Eintreffen von Rettungskräften mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW: 30x Herzdruckmassage, 2x Atemspende) begonnen wird und ein Defibrillator bereits in den ersten Minuten zum Einsatz kommt. Ohne Hilfe sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit mit jeder Minute um etwa 10 Prozent. Moderne Laien-Defibrillatoren können ganz ohne medizinische Vorkenntnisse eingesetzt werden.

Am 16. Januar 2024 um 19 Uhr lädt der DRK OV Rotenfels interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Infoveranstaltung in die Rotenfelshalle ein, um unter anderem den Umgang mit den Defibrillatoren zu demonstrieren und Berührungsängste einzudämmen.

Am 29. Dezember findet außerdem die nächste DRK-Blutspende in Norheim statt – ebenfalls in der Rotenfelshalle, von 16:30-19:30 Uhr. Blut spenden kann jeder ab 18 Jahren, der sich an dem Tag gesund und fit fühlt und mindestens 50 Kilogramm wiegt. Eine Höchstaltersgrenze für Neu- oder Wiederholspender gibt es mit Änderung des Transfusionsgesetz 2023 nicht mehr.

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