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27. Juli 2024
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachGebührenpflichtig bei Zivilkontrollen verwarnt - Radfahrer hielten sich nicht an Durchfahrtverbote

Gebührenpflichtig bei Zivilkontrollen verwarnt – Radfahrer hielten sich nicht an Durchfahrtverbote

02.06.2023
BAD KREUZNACH (red). Ordnungsdezernent Markus Schlosser informiert über die durch die Zivilstreife des Kommunalen Vollzugsdiensts festgestellten und geahndeten Ordnungswidrigkeiten im Laufe dieser Woche.

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Am Naheradweg am Felseneck im Salinental wurden sechs Radfahrerinnen und Radfahrer gebührenpflichtig verwarnt. Zehn weitere Radfahrende hat die Fahrradstreife des Vollzugs gebührenpflichtig verwarnt. Hintergrund der Kontrollen ist die neue verkehrsrechtliche Beschilderung am Felseneck. Zum Schutz der seltenen Würfelnattern ist ein kurzes Teilstück des Radwegs verkehrsrechtlich bindend zu den Wanderphasen der Tiere im Frühjahr und Herbst gesperrt. Die Missachtung kann mit 25 Euro geahndet werden.

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Auch in der Fußgängerzone war die Zivilstreife des Ordnungsamts unterwegs: Zehn Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zwei E-Scooter-Fahrende wurden gebührenpflichtig verwarnt. Die Mannheimer Straße vom Kornmarkt bis zur Salinenstraße sowie die Kreuzstraße zwischen Turmstraße und Bourger Platz darf zwischen 9 und 19 Uhr von diesen nicht befahren werden. Für Radfahrer fallen 25 Euro Geldbuße an, für Fahrer von Elektrorollern 50 Euro.

Weiterhin hat der Kommunale Vollzugsdienst die Personalien von zwei aggressiven Bettlern aufgenommen und ihnen Platzverweis erteilt. Bereits in der vergangenen Woche wurde einer Familie aus Osteuropa, die mit sechs Familienmitgliedern in der Fußgängerzone fordernd bettelte, Platzverweis erteilt. Betteln ist dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn es aggressiv geschieht, also aktiv auf Passanten zugehen und um Geld betteln.

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Angetroffen haben die Beamtinnen und Beamten in der Innenstadt auch einen verwahrlosten Mann. Hier besteht Kontakt zu dem Betreuer. Polizei, Gesundheitsamt und Amtsgericht sind mit dem Fall beschäftigt. Das Ordnungsamt wird weiterhin Zivilstreifen durchführen.

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