13.03.2023
VG BAD KREUZNACH / VG LANGENLONSHEIM-STROMBERG (red). Der Bürgermeister, die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach schließen sich der Erklärung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zur Erhöhung der Nivellierungssätze zur Grund- und Gewerbesteuer an
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„Die Kolleginnen und Kollegen der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach unterstützen ausdrücklich die Erklärung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und kritisieren ebenfalls die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze. Die vorgesehene Anpassung der Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300% auf 345%, bei der Grundsteuer B von 365% auf 465% und der Gewerbesteuer von 365 auf 380% ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür für unsere Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Diese Erhöhung stellt eine zusätzliche Mehrbelastung sowie einen erheblichen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Wir kritisieren daher die Entscheidung der Landesregierung scharf“, teilte der Bürgermeister der VG Bad Kreuznach, Marc Ullrich mit.
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Dem Bürgermeister ist es wichtig zu verdeutlichen, dass nicht die Bürgermeisterinnen, die Bürgermeister und die Ratsmitglieder diejenigen sind, die vor Ort die Steuern erhöhen wollen, sondern durch die Landesregierung dazu gezwungen werden. Er bittet daher darum, den absolut verständlichen Ärger an die Landesregierung und nicht an die ehrenamtlichen Ratsmitglieder sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu richten.
„Es ist Zeit für Entlastung und nicht für Mehrbelastungen. In der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach liegen derzeit fast alle Gemeinden unter den Nivellierungssätzen für die die Grundsteuer A (345%) und für die Grundsteuer B (465%). Es wird daher in den Ortsgemeinden zu erheblichen Steuererhöhungen kommen“, verdeutlicht Ullrich.
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Er führt weiter aus, dass entgegen dem Versprechen des Gesetzgebers, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll, sich schon jetzt abzeichnet, dass das Modell, das in Rheinland-Pfalz angewendet werden soll, vor allem bei alten Häusern zu erheblichen Steuererhöhungen führen wird.
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