02.02.2023
BINGEN (red). „Zum diesjährigen Winzerfest werden die wohl schönsten Ämter in Bingen neu besetzt – die des Prinzess Schwätzerchen und der beiden Weinprinzessinnen. Welche jungen Damen möchten diese Positionen übernehmen und Bingen und seine Weine in der näheren, aber auch der weiteren Umgebung repräsentieren?“, fragt Oberbürgermeister Thomas Feser.
Die noch amtierenden Weinmajestäten Annalena, Hanna-Marie und Melina haben ihr Amt mit viel Freude und großem Engagement ausgeführt – und sind coronabedingt sogar ein Jahr „in die Verlängerung“ gegangen. Doch nun steht die Wahl der neuen Hoheiten an.
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Die Bewerberinnen müssen für das Amt zur Weinmajestät mindestens 18 Jahre alt sein und in der Innenstadt oder einem der Stadtteile wohnen. Winzertochter zu sein ist nicht notwendig, dagegen sollte man aber unbedingt Freude, Spaß, Elan und Herzblut für die Aufgabe mitbringen.
Die Liebe zu Bingen, seiner Geschichte, seinen Sehenswürdigkeiten und dem Wein, Freude am Umgang mit Menschen und eine gewisse Kommunikationsfähigkeit sollten vorhanden sein. Auch höfliches und korrektes Auftreten sowie Teamgeist sollte mitgebracht werden.
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„Doch keine Angst, entsprechende Seminare bereiten die angehenden Majestäten auf ihre Aufgaben vor und ich bin mir sicher, den einen oder anderen Tipp geben die Vorgängerinnen auch gerne an das neue ,Gespann‘ weiter. Als Binger Weinmajestät bekommt man dafür einiges geboten: Man lernt neue Menschen kennen, knüpft äußerst interessante Kontakte, man entwickelt sich persönlich weiter und sammelt wichtige Lebenserfahrungen“, appelliert das Binger Stadtoberhaupt an junge Bingerinnen, sich zu bewerben.
Wer zum Prinzess Schwätzerchen oder zur Weinprinzessin für die folgenden zwei Jahre gewählt werden möchte, sollte daran denken, dass das Amt mit dem Job oder dem Studium kompatibel sein muss, denn es ist doch einiges an Zeit notwendig, um den Repräsentationspflichten – manchmal auch vormittags an Werktagen – nachkommen zu können. Das Amt der Weinmajestäten ist ein Ehrenamt, gestellt werden jedoch unter anderem die Einkleidung mit festlicher Robe, Schuhen und Accessoires, Erstattung der Friseur- und Reisekosten, die Teilnahme an zahlreichen Festen und Veranstaltungen sowie eventuelle Besuche in den Partnerstädten. Auch „Aufstiegsmöglichkeiten“, wie beispielsweise die Teilnahme zur Wahl zur Rheinhessischen Weinkönigin sind möglich.
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Idealerweise wäre ein Cabrio im Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis sowie ein ehrenamtlich engagierter Fahrer von Vorteil, sind aber für die Bewerbung kein Muss.
Wer jetzt Lust hat, dieses wunderbare Amt für zwei Jahre auszuüben, schickt seine Bewerbung (inklusive Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto) bis zum 31. März 2023 an Mail: weinmajestaeten@bingen.de.
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