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12. November 2024
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Unser BauReMo-Thema: Wärmedämmung im Eigenheim: Heizenergie nicht verschwenden

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Wärmedämmung wird stark gefördert – Den Dachboden ausbauen

txn. Der Dachboden wird gern als Stauraum genutzt – dabei bietet er deutlich mehr Potenzial. Bei entsprechender Planung kann der Platz unter dem Dach zum gemütlichen, zusätzlichen Wohnraum werden. Damit das Raumklima stimmt, ist eine leistungsstarke Dämmung mit wohngesunden Materialien besonders wichtig. Schließlich soll es unter Dach weder im Sommer zu heiß noch im Winter zu kalt sein. Für eine optimale Wärmedämmung im Steildach empfiehlt sich daher Mineralwolle wie Pureone von Ursa.

Der Hochleistungsdämmstoff trägt ganzjährig zu angenehmen Temperaturen unterm Dach bei, sorgt für vorbeugenden baulichen Brandschutz, optimiert zudem den Schallschutz und steigert langfristig den Wert der Immobilie. Die natürliche Mineralwolle ist weich, hautkomfortabel und völlig geruchsneutral. Frei von Lösungsmitteln, Farbstoffen, Formaldehyd und anderen flüchtigen Bestandteilen, ist Pureone gesundheitlich unbedenklich.

Der Traum vom ausgebauten Dachboden zum gemütlichen Wohnraum wird mit wohngesunden Dämmstoffen und einer geschickten Planung zur Realität. Für den energieeffizienten Ausbau können staatliche Fördermittel in Anspruch genommen werden. txn

Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Dämmmaßnahmen in den eigenen vier Wänden werden bis zu 45 Prozent gefördert. Der Staat unterstützt damit den sinkenden Heizenergieverbrauch, der durch eine verbesserte Dämmung erreicht wird. Allerdings ist es kompliziert, sich im bundesweiten Förderdschungel zurecht zu finden.

Eigenheimbesitzer, die sich über die mögliche finanzielle Unterstützung durch den Staat informieren möchten, finden Hilfe im Internet. Einen durchdachten Fördermittelfinder gibt es beispielsweise unter www.ursa-foerdermittel.de. Hier lassen sich in wenigen Schritten die staatlichen Fördersummen für das eigene Bauprojekt herausfinden.

Förderantrag für Dämmmaßnahmen rechtzeitig stellen

txn. Um Gebäude möglichst energieeffizient und damit klimafreundlich zu gestalten, mussten sich Eigenheimbesitzer bisher durch einen Dschungel an Richtlinien kämpfen: Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wirkten für viele allein durch die sperrigen Bezeichnungen abschreckend.

Seit November 2020 sieht die Förderwelt anders aus: Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind sämtliche Anforderungen zusammengefasst. Das beginnt bei der energetischen Gebäudequalität und geht über den Einsatz erneuerbarer Energien bis zu den Bedingungen für Energieausweise. Auch die Verwendung klimafreundlicher Produkte bei Sanierungs- und Dämmmaßnahmen wird thematisiert. „Für die Dämmung von Dächern und Wänden ist Mineralwolle besonders gut geeignet, weil sie zu 99 Prozent aus natürlichen und wiederverwendbaren Rohstoffen besteht”, weiß Corinna Meisel vom Dämmstoffspezialisten Ursa. Der Hersteller bietet mit Ursa PureOne einen langlebigen und formaldehydfreien Dämmstoff, die sich nachweislich positiv auf die Luftqualität in Innenräumen auswirkt. Dies belegen sowohl das Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ als auch das europäische Zertifikat Eurofins Indoor Air Comfort Gold. So viel Nachhaltigkeit macht sich nicht nur für die Umwelt bezahlt, denn Eigenheimbesitzer können auf diverse staatliche Kredite und Zuschüsse zurückgreifen: So bezuschusst die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Sanierungs- und Dämmmaßnahmen mit bis zu 48.000 Euro. Notwendig dafür ist ein Antrag bei der Hausbank und ein individueller „Sanierungsfahrplan“, der von einem Energieberater erstellt wird – beides muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Eine andere Möglichkeit bietet die steuerliche Förderung der Kosten.

„Hausbesitzer können sich über drei Jahre verteilt maximal 40.000 Euro von der Steuer zurückholen“, erklärt Corinna Meisel. Vorausgesetzt, die Dämmung wird von einem Fachunternehmen durchgeführt. Zudem lohnt es sich einen Energieberater zu engagieren, dessen Leistung im Jahr der Dämmmaßnahme bis zu 50 Prozent steuerlich absetzbar ist.

Weitere Informationen unter www.ursa.de.


txn. – 16.08.22

 

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