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25. April 2024
StartNachrichtenKreis Bad Kreuznach5000 Euro Belohnung: Unbekannte verbrannte Frau noch nicht identifiziert

5000 Euro Belohnung: Unbekannte verbrannte Frau noch nicht identifiziert

MÜNSTER-SARMSHEIM. Wie bereits berichtet, wurde am frühen Mittwochmorgen, 15. Juni gegen 01:31 Uhr unterhalb einer Brücke der Autobahn A61 nahe der Bundesstraße B48 bei Münster-Sarmsheim (Kreis Mainz-Bingen) ein bisher nicht identifizierter, verbrannter weiblicher Leichnam aufgefunden.

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Nachdem die Kriminalpolizei Mainz im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz eine Sonderkommission eingerichtet hat. Im Rahmen von rechtsmedizinischen Maßnahmen ist eine Gesichtsrekonstruktion der unbekannten Toten erfolgt.

Darüber hinaus kann die unbekannte Tote wie folgt beschrieben werden:

– Alter: ca. 25-40 Jahre
– Größe: 1,55m – 1,75m
– Braune Augen
– Dunkelbraune bis schwarze Haare
– Mindestens 15cm lange Haare, am Hinterkopf zu einem Zopf gebunden
– Charakteristisches Zahnschema: zu kurzer Eckzahn oben rechts, Engstand in der Ober-
  und Unterkieferfront (Eckzähne wurden nach vorne geschoben, stehen hervor)

Zur Identifizierung der Toten und zur Ermittlung der Gesamtumstände bittet die Kriminalpolizei Mainz die Bevölkerung um Mithilfe.

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Die Staatsanwaltschaft Mainz hat eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ausgesetzt. Über die Zuerkennung und Verteilung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

– Wer kannte die hier abgebildete Frau?
– Wer kann sich an eine Frau dieses Aussehens erinnern?
– Wer kann sonstige sachdienliche Angaben zu dem genannten Fall machen?

Zeugen werden gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail direkt an die Sonderkommission übermittelt werden: kdmainz.sokoluna.hinweise@polizei.rlp.de. Hinweise nimmt zu dem auch jede andere Polizeidienststelle entgegen.

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red – 03.08.22

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