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27. Juli 2024
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Nach Basejumpunglück teilt die Kreisverwaltung mit: Rotenfels ist Naturschutzgebiet

TRAISEN. Allein schon wegen des Risikos für die eigene Gesundheit ist Basejumping vom Rotenfels nicht ratsam. Dies hat die Berichterstattung zum missglückten Versuch eines Basejumpers vor 14 Tagen gezeigt. Glücklicherweise ist dieser Fehlversuch zumindest aus medizinischer Sicht gut ausgegangen. Die Kreisverwaltung teilte mit, dass aus Gründen des Naturschutzes solche Aktionen sogar verboten sind.

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„Beim Rotenfels handelt es sich um ein Naturschutzgebiet mit einer für unsere Region außergewöhnlichen Flora und Fauna“, berichtet Thomas Bender von der Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung. Dieses Gebiet sei besonders geschützt, weshalb unter anderem Luftsportarten, wie Drachenfliegen oder Paragliding, verboten sind.

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Bender erläutert, dass das Felsmassiv, welches aus Eruptionsgestein entstanden ist, sich sehr günstig auf die Tier und Pflanzenwelt auswirkt. „Das Gestein wärmt sich schon sehr früh im Jahr auf, weshalb die dort gedeihenden Gewächse schon früher blühen, als man dies in der Region eigentlich kennt“. So seien schon jetzt die gelben Blüten des Felsengelbsterns deutlich zu erkennen. „Viele Arten, die wir in der Region so nicht kennen, sind zu finden. Auf der oberen Kante etwa ist der eher im mediterranen Raum vorkommende Steppen- und Magerrasen zu finden, im Fels zum Beispiel alpine Gewächse wie das Bergsteinkraut oder die Küchenschelle – beides ist eher im Mittelgebirgsbereich oder Voralpenland auf kalkhaltigen Magerstandorten heimisch“.

Ein Hubschrauber rettete den Basejumper aus der Felswand.

Noch mehr als der Pflanzenwelt setzen Paragleiter und Co. aber der Tierwelt zu. „Im Felsen und auf dessen Vorsprüngen und Kanten brüten Wanderfalken, Uhus oder die sehr seltene Zippammer. Gerade in der Brutzeit dürfen diese Tiere nicht gestört werden, weil sie sonst die Brutplätze wieder aufgeben“, so Bender weiter. Da in unserer Region aber kaum derart geeignete Brutplätze für die Tiere zu finden sind, bleibe die Brut im unglücklichsten Fall dann sogar aus.

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Thomas Bender: „Die Vögel nehmen gerade den Schattenwurf der Fluggeräte als Feinde wahr, was die Tiere stört und damit die Brut an Ort und Stelle verhindern kann. Naturschutzgebiete, wie der Rotenfels, sind eine Bereicherung für die Tier und Pflanzenwelt, aber auch für die Menschen, diesen touristischen Höhepunkt besuchen. Wichtig sei es aber, dass der Mensch Rücksicht auf Flora und Fauna nimmt, um diese in ihrer Vielfalt so zu erhalten, wie sie dort existiert“, so Bender abschließend.

Wichtige Infos:

Bei den Flächen handelt es sich auch um europaweit bedeutsame Schutzgebiete als „Vogelschutzgebiet Nahetal“ und auch als „FFH-Gebiet Nahetal zwischen Simmertal und Bad Kreuznach“, zusammen als „Natura 2000 Gebiet“ benannt. Die Flächen sind nach sind EG-Richtlinien/EG-Verordnungen besonders geschützt. Unter FFH-Gebiet ist die Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie gemeint.

Flutsport ist ganzjährig im Bereich des Rotenfelses untersagt. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Neben möglichen Bußgeldern muss auch damit gerechnet werden, dass bei Zwischenfällen, die zu Rettungseinsätzen führen, die Kosten hierfür den Verursachern in Rechnung gestellt werden. Hierbei kommen schnell Summen im deutlichen fünfstelligen Bereich zusammen.

red / 13.03.22

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