Konzert des Soonwaldorchester per Livestream
SPABRÜCKEN. Neue Horizonte hatte das Soonwaldorchester Spabrücken im Blick, als nach der Corona-Zwangspause im Frühsommer die Proben wieder begannen. Fernziel soll die Teilnahme am Weltmusikwettbewerb im nächsten Jahr in Kerkrade sein. Mit Unterstützung durch das Förderprogramm Neustart Kultur machte man sich an die Arbeit und probte fleißig. Erster Höhepunkt nach dem Neubeginn sollte ein Konzert vor großem Publikum am 18. Dezember sein. Das Konzert findet zwar statt, aber auf Grund der pandemischen Lage nicht vor großem Publikum in der Soonwaldhalle. Stattdessen gibt es einen Live-Stream des Konzertes. Ab 19.45 unter dem Link https://bit.ly/NeueHorizonteSOS Der Zugang ist kostenfrei.
Landrätin lädt Narren ein
KREIS BAD KREUZNACH. Zum Thema Fastnacht lädt Landrätin Bettina Dickes zu einer Videokonferenz ein. „Wir müssen wohl auch für 2022 davon ausgehen, dass Fastnacht ganz offensichtlich wieder nicht so stattfinden kann, wie wir es lieben“, befürchtet Dickes. „Ich würde mich daher über einen Austausch mit unseren Vereinen freuen, um möglicherweise gemeinsam Ideen zu entwickeln, ob und wie wir (vielleicht später?) feiern können“, so Dickes.
Um in den gemeinsamen Austausch zu kommen, lädt die Landrätin die interessierten Vereine zur Videokonferenz am Donnerstag, 16. Dezember, um 19 Uhr ein. Anmeldungen zur Videokonferenz können an Bettina.Dickes@kreis-badkreuznach.de, Betreff: Videokonferenz Fastnacht, gerichtet werden.
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Vollsperrung in Meddersheim in Richtung Kirschroth
MEDDERSHEIM. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach teilt mit, dass der Kreuzungsbereich der L 376 und K 62 an der Altenbergerbachbrücke in Meddersheim wegen Straßen- und Brückenbauarbeiten ab dem 14.Dezember bis 20.Dezember für den Verkehr gesperrt ist. Die Kreisstraße 62 in Richtung Kirschroth ist in diesem Zeitraum ab dem Kreuzungsbereich für Kraftfahrzeuge nicht erreichbar.
Der Verkehr wird ab Meddersheim über die bestehende Umleitung auf der L 232 in Richtung Bad Sobernheim und Staudernheim, entlang der L 377 und L 376 nach Bärweiler geleitet. Ab Bärweiler wird der Verkehr über die L 375 und einen Wirtschaftsweg nach Kirschroth geleitet.
Sperrung in Lettweiler
LETTWEILER. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach teilt mit, dass die K 77 zwischen der Einmündung zur L 234 und Lettweiler am 16. und 17. Dezember wegen Fahrbahnsanierungsarbeiten voll gesperrt ist. Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die L 234 – Odernheim am Glan und weiter über die K 78 nach Lettweiler und umgekehrt.
Spielplatz Höstchesflur gesperrt
IDAR-OBERSTEIN. Nach routinemäßigen Sicherheitsüberprüfungen auf den Kinderspielplätzen im Stadtgebiet mussten dort in den letzten Wochen einige Spielgeräte außer Betrieb genommen werden. Aktuell betrifft dies vor allem Spielplätze in den Stadtteilen Göttschied und Regulshausen. Der Spielplatz ‚Auf Höstchesflur‘ im Stadtteil Regulshausen musste sogar komplett gesperrt werden, da hier aufgrund sicherheitstechnischer Mängel eine Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.
Oberbürgermeister Frank Frühauf weist darauf hin, dass beim Stadtjugendamt derzeit bereits Planungen zur Behebung der Mängel laufen. Die Vorhaben sollen im kommenden Jahr zeitnah in den zuständigen Gremien beraten werden.
2G+-Regelung bei „Bad Kreuznach lacht… 2021“
BAD KREUZNACH. In wenigen Tagen darf die 7. Charity-HumorGala von „Bad Kreuznach lacht…“ endlich stattfinden. Der Veranstalter wird alle vorgegebenen Maßnahmen der Stadt Bad Kreuznach beziehunsgweise des Landes Rheinland-Pfalz einhalten.
„Wir werden den Abend bewusst als 2G+-Veranstaltung durchführen. Dies bedeutet, genesen/geimpft plus einen negativen Test (nicht älter als 24 Stunden zum Einlass). Ein kostenloses Testen, ohne Anmeldung, ist am Sonntag, den 19. Dezember 2021, auf dem Parkplatz der Diskothek VIVA sowie ab 16 Uhr direkt auf dem Parkplatz des Parkhotel Kurhaus möglich. Für alle bereits geboosterten Personen entfällt die Testpflicht. Die Masken sind bitte vorerst vor Ort zu tragen“, teilte Initiator Jens Helmer mit.
Zugangsbeschränkung 2G-Regel in der Mediathek.
INGELHEIM. In der Mediathek Ingelheim gilt bis auf Weiteres die 2G-Regel. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Betreten der Mediathek unaufgefordert einen Impf- oder Genesenennachweis sowie den Personalausweis vorzuzeigen. Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren können auch ein aktuelles negatives Testergebnis vorzeigen (Schultestungen werden jedoch nicht anerkannt). Kinder unter 12 Jahren können die Mediathek ohne Nachweis betreten. Die Außenrückgabe bleibt bis auf Weiteres auch während der Öffnungszeiten offen.
Außerdem ist der Online-Katalog der Mediathek ab sofort über eine neue Internetseite erreichbar: Unter https://mediathek-ingelheim.bibliotheca-open.de kann das Mediathekskonto eingesehen werden. Auch eine Online-Bezahlfunktion ist dort zu finden. Nutzerinnen und Nutzer, die Probleme mit dem „alten“ Login haben, werden gebeten, sich auf dieser Seite ein neues Passwort anzufordern.
Bürgersprechstunde mit Landrätin Schäfer
KREIS MAINZ-BINGEN. Landrätin Dorothea Schäfer bietet den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Mainz-Bingen eine telefonische Sprechstunde an. Am Donnerstag, 16. Dezember, steht die Landrätin von 15 bis 17 Uhr telefonisch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Eine Terminvergabe ist nur nach vorheriger Anmeldung bis spätestens Dienstag, 14. Dezember 2021 bei der Bürgerbeauftragten Elke Bill-Prasuhn unter 06132 787-1010 oder E-Mail: bill-prasuhn.elke@mainz-bingen.de möglich.
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Kein Wasser in Enzweiler
IDAR-OBERSTEIN. Am Dienstag, 14. Dezember, binden die Stadtwerke Idar-Oberstein die neue Verbindungsleitung zum Hochbehälter Enzweiler in das Leitungsnetz ein. Daher ist an diesem Tag von 8 bis 16 Uhr die Wasserversorgung im Stadtteil Enzweiler unterbrochen. Die Stadtwerke werden die Anwohner auch per Postwurfsendung auf die Versorgungsunterbrechung hinweisen und bitten darum, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
3G-Zutrittsbeschränkung in allen Einrichtungen der Stadtverwaltung
INGELHEIM. In allen Gebäuden und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein gilt ab sofort die 3G-Zutrittsbeschränkung. Besucherinnen und Besucher dürfen nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis die Einrichtungen betreten. Bei dem Testnachweis muss es sich um einen negativen PCR- oder PoC-Test von einer anerkannten Teststelle handeln, der beim Betreten nicht älter als 48 beziehungsweise 24 Stunden sein darf. Selbsttests unter fachlicher Aufsicht können nicht angeboten werden.
Darüber hinaus gilt weiterhin, dass ein Besuch der städtischen Ämter und Bereiche nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Ebenso besteht in allen Räumen die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie das Abstandsgebot. Diese Auflagen dienen dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger.
Absage des Gospel-Konzerts
BAD KREUZNACH. Wegen der Corona-Pandemie muss auch in diesem Jahr das Gospel-Konzert am 26. Dezember in der Pauluskirche abgesagt werden. Die Karten behalten ihre Gültigkeit, oder die Gäste können sich ihr Geld wieder auszahlen lassen.
Zutrittsregeln in Idar-Oberstein
IDAR-OBERSTEIN. Aufgrund der am 4. Dezember 2021 in Kraft getretenen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung gelten für den Besuch öffentlicher Einrichtungen unterschiedliche Zutrittsregelungen.
3G in der Stadtverwaltung und den Stadtwerken
Für Besucher der Stadtverwaltung, der Stadtwerke, der Stadtbibliothek, des Stadtarchivs und der Tourist-Information gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nicht immunisierte (nicht geimpfte oder genesene) Personen einen aktuellen Testnachweis vorlegen müssen.
2G im Stadttheater
Für Besucher des Stadttheaters gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, Zugang haben nur immunisierte (geimpfte oder genesene) Personen, außerdem gilt die Maskenpflicht auch am Platz. Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre und drei Monate, diese benötigen auch keinen Testnachweis. Weiterhin dürfen maximal 25 nicht geimpfte oder genesene Jugendliche von 12 bis 18 Jahre anwesend sein, diese benötigen jedoch einen aktuellen Testnachweis.
2G-plus im Hallenbad
Beim Besuch des Hallenbades gilt die 2G-plus-Regel. Das bedeutet, Zugang haben nur geimpften oder genesenen Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen. Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Weiterhin dürfen auch nicht immunisierte Minderjährige anwesend sein.
Erweiterte Öffnungszeiten der Malteser Corona-Schnellteststation
BAD KREUZNACH. Aufgrund der hohen Nachfrage an Corona-Schnelltests weiten die Malteser ihr Testangebot in Bad-Kreuznach aus. Die Drive-In-Teststation befindet sich in der Bosenheimer Straße 85 und ist von Montag bis Freitag jeden Tag von 9:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Eine Anfahrt der Drive-In-Teststation ist nur über die Wolfsheimer Straße möglich. Asymptomatische Bürgerinnen und Bürger können sich unter Vorlage ihres Ausweisdokumentes kostenfrei und ohne Terminvereinbarung auf das SARS-CoV-2 Virus testen lassen.
red – 14.12.21
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