KREIS BAD KREUZNACH. In den vergangenen Tagen erreichen die Stabsstelle Corona vermehrt Hinweise über Testnachweise, die von diversen Internetanbietern ausgestellt werden. Meistens befinden sich auf den Testzertifikaten die persönlichen Daten eines verantwortlichen Arztes aus Nürnberg oder Hamburg.
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Die Tests werden von beauftragten Personen hier vor Ort beaufsichtigt und dann eine entsprechende Testbescheinigung ausgestellt. Die Testbescheinigungen sehen professionell aus und es befindet sich ein gültiger QR-Code auf dem Zertifikat. Nach Rücksprache mit dem Land rät die Stabsstelle Corona dringend davon ab, solche Testzertifikate zum Zutritt nach den 2G, 2G+ -oder 3G-Regeln anzuerkennen. Es sind bereits mehrere Gerichtsverfahren gegen diese Anbieter anhängig. Sollten Ihnen solche Zertifikate vorgelegt werden, informieren Sie bitte unverzüglich die Stabsstelle Corona. Sofern möglich, fertigen Sie eine Kopie des vorgelegten Testzertifikates an.
Darüber hinausgehen bei der Stabsstelle Corona auch immer wieder Hinweise zu möglicherweise gefälschten Impfzertifikaten ein. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Ihnen vorgelegten Impfnachweises haben, fertigen Sie nach Möglichkeit ebenfalls eine Kopie des vorgelegten Impfzertifikates an und informieren Sie umgehend die Stabsstelle Corona.
red – 10.12.21
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