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04. Dezember 2024
StartCorona VirusRestaurant, Freizeit, Sport & Schule: RLP verschärft Corona-Maßnahmen ab Samstag, 4. Dezember

Restaurant, Freizeit, Sport & Schule: RLP verschärft Corona-Maßnahmen ab Samstag, 4. Dezember

RHEINLAND-PFALZ. Am Samstag, 4. Dezember gfibt es weitere verschärfte Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz. Die steilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch nach dem gestrigen Gespräch mit den Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem „Bald-Kanzler“ Olaf Scholz mit.

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„Die Lage ist sehr ernst. Eine neue noch ansteckendere Corona-Variante und ein Impfschutz, der schneller nachlässt, als angenommen, stellen uns auch in diesem Winter vor eine große Kraftanstrengung, die nur gemeinsam gelingen kann. Die Landesregierung wird die Schutzmaßnahmen nochmals erhöhen und die Impfung weiter forcieren. Wir brauchen auch wieder die Solidarität und die Disziplin der Bürger und Bürgerinnen. Auch wenn in Rheinland-Pfalz die Situation noch besser ist als in manch anderen Ländern, so sehen wir auch, dass die Inzidenzen überall ansteigen und die Belastung in den Krankenhäusern vielerorts an eine Grenze kommt. In den vergangenen Tagen haben Krankenhäuser aus Rheinland-Pfalz Corona-Intensivpatientinnen und –patienten aus anderen Ländern wie beispielsweise Bayern aufgenommen. Das zeigt, die Pandemie trifft ganz Deutschland hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden. Deshalb wollen wir in einem Akt der nationalen Solidarität dafür sorgen, dass die Infektionszahlen sinken und unser gesamtes Gesundheitssystem entlastet wird“, so Dreyer.

„Ich habe in der Vergangenheit immer wieder gefordert, dass es neben der Ministerpräsidentenkonferenz einen permanenten gemeinsamen Krisenstab mit ständiger wissenschaftlicher Begleitung geben sollte. Deswegen freue ich mich sehr, dass der kommende Bundeskanzler Olaf Scholz einen Bund-Länder-Krisenstab im Bundeskanzleramt eingerichtet hat, der umgehend seine Arbeit aufnehmen wird. Wir müssen uns aus der Lage herausimpfen und dafür brauchen wir bis zu 30 Millionen Impfungen in Deutschland (Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung) bis Weihnachten. Dazu und für weitere Aufgaben wie Impflogistik, Impfstofflieferungen ist die buchstäblich ‚generalstabsmäßige‘ Arbeit des neuen Krisenstabs unter der Leitung von Generalmajor Breuer genau richtig. Generalmajor Breuer ist für uns ein guter Bekannter. Er hat die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der Flutkatastrophe verantwortet. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit in dieser neuen Funktion mit ihm,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

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Das Bund-Länder-Gespräch habe zudem deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Corona auch in Zeiten eines Regierungswechsels höchste Priorität hat und mit voller Kraft weiterbetrieben wird. „Es ist gut, dass die scheidende Kanzlerin und der kommende Kanzler gemeinsam ein Gespräch mit den Ländern geführt haben. Wir haben ein Ziel und beim Kampf gegen Corona darf es keine Parteiinteressen geben. Wir sind uns einig, dass wir Kontakte weiter begrenzen müssen, dass wir den Zugang für Ungeimpfte weiter reduzieren müssen und alle Kraft ins Impfen setzen.

Für Rheinland-Pfalz heißt das, die Zahl der Impfungen steigt steil an: 212.500 Impfungen allein in der vergangenen Woche. Unser Ziel ist es, diese in den kommenden Wochen zu verdoppeln. Das Portal für die Registrierungen für Kinderimpfungen (5 bis 11 Jahre) ist ab heute (Mittwoch, 1. Dezember) geöffnet und wir werden mit den Kinderimpfungen auch noch vor Weihnachten beginnen, sobald der Impfstoff zur Verfügung steht,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ihr sei wichtig, dass bundesweit möglichst bundeseinheitliche Regeln gelten, daher hat die Landesregierung heute beschlossen, die Schutzmaßnahmen weiter zu erhöhen und gemeinsam mit dem Bund-Länder-Krisenstab die Impfkampagne massiv auszubauen.

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„Ab Samstag, 4. Dezember 2021, wird in Rheinland-Pfalz die „2G-plus-Regel“ ausgeweitet und gilt dann in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die „2G“-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten.

„Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich das Virus immer dort ausbreitet, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen. Dies gilt vor allem für nicht-immunisierte Menschen.
Wir haben uns daher dafür entschieden, Kontakte im öffentlichen Raum für nicht-geimpfte Menschen zu beschränken. Der Aufenthalt wird nur noch alleine, mit dem eigenen Hausstand oder mit einer Person eines anderen Hausstands zulässig sein, wobei Minderjährige bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgezählt werden“, sagten die Ministerpräsidentin und der Gesundheitsminister. Aber ganz grundsätzlich müsse jeder und jede darüber nachdenken, Kontakte im eigenen Umfeld sinnvoll zu reduzieren. Verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber anderen bleibe das Gebot der Stunde, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Folgende weitere Regelungen gelten ab Samstag:

  •  Die Personenbegrenzung von einer Person pro angefangene 10 Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche wird wieder eingeführt.
  •  Wenn in geschlossenen Räumen das 2G-plus-Modell gilt, dann dürfen zusätzlich maximal 25 nicht-immunisierte Minderjährige teilnehmen. Für sie gilt die Testpflicht. Dies gilt auch in der Gastronomie. Die Maskenpflicht gilt durchgängig außer beim Verzehr von Speisen und Getränken.
  •  Bei den übrigen Veranstaltungen im Freien gilt die „2G“-Regel. Zusätzlich dürfen nicht-immunisierte Minderjährige mit Test teilnehmen. Es gilt die Maskenpflicht außer beim Verzehr von Speisen und Getränken. „Im Hinblick auf Kapazitätsbegrenzung und maximale Besucherzahl favorisieren wir eine bundeseinheitliche Lösung“, so die Ministerpräsidentin.
  •  Auch in den Grund- und Förderschulen soll künftig eine Maskenpflicht am Platz gelten.
  •  Für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften in geschlossenen Räumen gilt nach wie vor die 3G-Regelung. Es gelten Abstandsgebot und Maskenpflicht.
  •  Bei der Sportausübung im Innenbereich dürfen nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen. In Schwimm- und Spaßbädern, Thermen und Saunen dürfen ebenfalls nur geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen sowie Minderjährige, die nicht geimpft, genesen oder diesen gleichgestellt sind, gleichzeitig anwesend sein.

red – 01.12.21

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