KREIS BAD KREUZNACH. Seit Montag, 0 Uhr befindet sich der Landkreis Bad Kreuznach in der Corona-Warnstufe II. Folgende Veränderungen hat dies zur Folge:
Veranstaltungen im Freien:
Es gelten weiterhin die bisherigen Regeln der Warnstufe 1.
Veranstaltungen in Innenräumen:
Maximal 100 ungeimpfte Personen sind erlaubt. Alle Personen müssen Maske tragen und Abstand halten – jedoch nicht, wenn maximal zehn Ungeimpfte im Raum sind. (2Gplus)
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Schulen:
Es gilt wieder die Maskenpflicht in allen weiterführenden Schulen! Im Freien (Schulhof etc.) besteht dagegen keine Maskenpflicht.
Sport:
In Warnstufe II dürfen nur noch bis zu zehn ungeimpfte Personen gemeinsam Sport treiben. In Hallen gilt zudem die Testpflicht für Ungeimpfte (außer Schüler sowie Kinder bis zwölf Jahre und drei Monate).
Die Warnstufe 2 gilt wahrscheinlich nur für 2 Tage, da am kommenden Mittwoch, 24. November eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten soll.
red – 22.11.21
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