RHEINLAND-PFALZ. Auf nicht geimpfte Bürger kommen immer mehr Hindernisse zu. Denn das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium teilte heute auf Anfrage der Deutschen Presse Agentur (DPA) mit, dass nicht geimpfte Bürger ab Oktober nach einer behördlichen Anweisung zu einer Quarantäne keinen Anspruch mehr auf eine Lohnfortzahlung haben.
ANZEIGE:
Nach dem Infektionsschutzgesetz haben Arbeitnehmer bei einer behördlichen angeordneten Quarantäne einen Anspruch auf Entschädigung.
Wie eine Sprecherin des Ministeriums der DPA mitteilte, sei die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, weil durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können.