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28. März 2024
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Kritik am Neubaugebiet „In den Weingärten“ – Gewobau weist Vorwürfe zurück

BAD KREUZNACH. Beim Ausbau des Neubaugebietes des Zweiten Bauabschnittes „In den Weingärten“ gibt es im Moment Streit zwischen einigen Grundstückseigentümern und der Gewobau. Grund sind vor allem die im Raum stehenden Erschließungskosten. Im Gespräch mit Nahe-News weist Gewobau-Geschäftsführer Karl Heinz Seeger die Vorwürfe zurück.

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Die Vorwürfe von einigen Anliegern, die Gewobau habe nicht mit ihnen gesprochen, kann Seeger nicht verstehen. Denn am 7. Oktober 2019 wurde allen Anliegern ein Gesprächsangebot gemacht. In diesem Schreiben war auch eine Kostenaufstellung beigefügt. Dieses Gesprächsangebot haben auch einige Fremdanlieger unterschrieben oder auch telefonisch und persönlich mit der Gewobau Kontakt aufgenommen.

Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger.

„Im November 2020 hat die Gewobau alle offenen Fälle persönlich kontaktiert und eine aktualisierte Vertragsfassung mit Kostenaufstellung übermittelt. Hierzu gab es auch Rückmeldungen und weitere Vertragshandlungen“, so Seeger.

In einer Liste (liegt der Nahe-News Redaktion vor) stellte die Gewobau zusammen, an welchen Tagen man mit den Anliegern persönlich, telefonisch oder Mail Kontakt hatte.

 

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Verärgert sind die Anlieger auch darüber, dass sie für Rechtsberatung und die Machbarkeitsstudie eines Entwässerungskonzeptes Geld zahlen sollen. Seeger stellt klar, dass die Gewobau keinen Euro Gewinn an der Erschließung macht. Karl Heinz Seeger: „„Außerdem sind wir nicht die Stadtverwaltung. Denn diese erschließt die Grundstücke nach der Beitragssatzung. Die Gewobau erschließt nach vertraglicher Grundlage“.

Weiterhin teilte der Gewobau-Geschäftsführer mit, dass die Kostenaufstellungen im Oktober 2019 und November 2020 übermittelt wurden und das Angebot bestand, jederzeit alle Unterlagen einzusehen.

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73 Prozent der Flächen des Baugebietes gehören der Gewobau und haben einen Wert von 13,4 Millionen Euro. Die Zinslast für diese Grundstücke einschließlich der Finanzierung der Erschließung seit 2001 liegt bei 5,1 Millionen Euro. An einen Rücktritt des Vertrages, wenn keine Einigung erfolgt, denkt die Gewobau nicht. Denn solch einen Beschluss darf nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates oder der Gesellschafterversammlung herbeigeführt werden.

„Die Geschäftsführung favorisiert allerdings keinen Rücktritt, sondern eine Modifizierung des Erschließungsvertrages. Damit soll die Grundlage geschaffen werden, dass die Stadt die Fremdanlieger ohne Vertrag zu Erschließungsbeiträgen heranziehen kann. Für die Fremdanlieger mit Vertrag soll sich nichts ändern. Diese werden weiter wie vertraglich vorgesehen, erschlossen“, so Seeger.

Mit den Erschließungsbeiträgen wird sich auch der Stadtrat in einer Sondersitzung im nichtöffentlichen Teil am heutigen Dienstag, 15. Juni befassen.

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red – 15.06.21

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