KREIS BAD KREUZNACH. In der vergangenen Woche wurden die ersten 4000 Genesenenbescheinigungen an ehemals Corona-Infizierte durch die Stabsstelle Corona versandt. Diese können für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten die allgemein geltende Testpflicht ersetzen und durch eine zusätzliche, einfache Impfung ihre Gültigkeit verlängern.
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Die Stabsstelle wird in den kommenden Tagen weitere Bescheinigungen an Personen versenden, deren Infektion bereits im Jahr 2020 zurückliegt.
Der Landkreis Bad Kreuznach verschickt die Bescheinigungen, ohne dass diese von Bürgerinnen und Bürger beantragt werden müssen. „Dadurch haben die Bürgerinnen und Bürger einen verbindlichen rechtsverbindlichen Nachweis über ihre überstandene Infizierung“, so Sabine Bauer, stellvertretende Leiterin der Stabsstelle Corona.
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red – 31.05.21
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