StartNachrichtenKreis Bad KreuznachDebatte um L 108: Landrätin Dickes nimmt Stellung zur möglichen Abstufung

Debatte um L 108: Landrätin Dickes nimmt Stellung zur möglichen Abstufung

HÜFFELSHEIM / WALDBÖCKELHEIM. Die Zukunft der L 108 zwischen Waldböckelheim und Hüffelsheim sorgt für politische Diskussionen. Nachdem der Landtagsabgeordnete Jürgen Klein (AfD) dem Land vorgeworfen hatte, mit einer geplanten Abstufung der Landesstraße zur Kreisstraße hohe Sanierungskosten auf den Landkreis Bad Kreuznach abwälzen zu wollen, widerspricht Landrätin Bettina Dickes (CDU) dieser Darstellung.
Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Kleine Anfrage Kleins an die Landesregierung zum Zustand der L 108. In ihrer Antwort vom 4. September erklärt die Landesregierung, dass der Straßenabschnitt zwischen Waldböckelheim und Hüffelsheim nach ihrer Auffassung nicht mehr die Kriterien für eine Landesstraße erfülle und deshalb zu einer Kreisstraße abgestuft werden müsse. Demnach sollen Abstimmungen mit dem künftigen Baulastträger erfolgen. Der Landesbetrieb Mobilität soll hierzu mit dem Landkreis als aufnehmendem Baulastträger eine Vereinbarung abschließen.

In dieser Abstufungsvereinbarung soll abhängig vom Zustand der Straße festgelegt werden, welche Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen noch zulasten des Landes durchgeführt werden. Belastbare Aussagen über Bauzeiten und Kosten einer Sanierung seien derzeit noch nicht möglich, heißt es in der Antwort der Landesregierung.

Jürgen Klein befürchtet Kosten für den Kreis
Für Jürgen Klein liegt der Verdacht nahe, dass das Land mit der Abstufung finanzielle Verpflichtungen auf den Landkreis übertragen möchte. „Es erscheint offensichtlich, dass die geplante Abstufung der L108 von einer Landesstraße zu einer Kreisstraße nur dazu dient, dass das Land als verantwortlicher Bau- und Kostenträger die dringend erforderlichen Sanierungen und die anfallenden Kosten abwälzen will“, kritisiert der AfD-Landtagsabgeordnete.
Klein verweist dabei insbesondere auf den bereits seit Jahren bekannten Zustand der Straße. Laut Antwort der Landesregierung wurde der Abschnitt bei der letzten messtechnischen Zustandserfassung und -bewertung im Jahr 2022 mit Zustandsnoten zwischen 3,5 und 5,0 bewertet. Gegenüber der vorherigen Erfassung aus dem Jahr 2017 habe sich der Zustand in einzelnen Teilabschnitten leicht verschlechtert. Eine erneute Zustandserfassung ist für 2027 vorgesehen.

Der Abgeordnete fordert deshalb eine grundlegende Sanierung einschließlich des Unterbaus. Gleichzeitig spricht er sich dafür aus, die L 108 weiterhin als Landesstraße zu führen, um die Anbindung in Richtung Bad Münster zu gewährleisten. Klein sieht außerdem die Gefahr, dass sich eine Abstufung auf die Funktion Waldböckelheims als Grundzentrum auswirken könnte.

Dickes: „Von einem Abwälzen der Kosten kann keine Rede sein“
Landrätin Bettina Dickes weist die Kritik zurück und stellt zunächst klar: „Über eine Abstufung der L 108 wird derzeit zwischen Land und Kreis nicht verhandelt.“
Sollte es perspektivisch tatsächlich zu einer Abstufung kommen, sehe das Landesstraßengesetz eine Einstandspflicht des Landes vor. Dies bedeute, dass die Straße vor einer Übergabe saniert werden müsse oder ein finanzieller Ausgleich für vorhandene Mängel zu leisten sei.

Im konkreten Fall der L 108 geht Dickes davon aus, dass eine Abstufung nur erfolgen könnte, wenn die Straße in diesem Zusammenhang saniert würde. „Das hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage selbst bestätigt. Von einem Abwälzen der Kosten vom Land auf den Kreis kann folglich keine Rede sein“, betont die Landrätin. Tatsächlich führt die Landesregierung in ihrer Antwort aus, dass im Rahmen einer möglichen Abstufungsvereinbarung abhängig vom Straßenzustand festgelegt werden soll, welche Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen zulasten des Landes durchgeführt werden.

Landkreis prüft Voraussetzungen für Abstufung
Aus Sicht des Landkreises ist zudem noch keineswegs abschließend geklärt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abstufung der L 108 überhaupt erfüllt sind. Nach Einschätzung der Kreisverwaltung besitzt die Straße weiterhin eine wichtige überregionale Verbindungsfunktion. Dies werde derzeit geprüft. Sollte diese Prüfung allerdings zu dem Ergebnis kommen, dass die Voraussetzungen für eine Abstufung erfüllt sind, müsse diese auch umgesetzt werden, macht Dickes deutlich: „Das ist nun mal Rechtslage.“

Damit unterscheidet sich die Einschätzung des Kreises zumindest derzeit von der Position der Landesregierung. Diese hatte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage bereits erklärt, der Streckenabschnitt erfülle aufgrund seiner aktuellen Funktion nicht mehr die Kriterien einer Landesstraße und sei deshalb zu einer Kreisstraße abzustufen.

Weitere Informationen soll es im Oktober geben. „Wir werden dazu und zu Abstufungen weiterer Straßen ausführlich in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Infrastruktur am 22. Oktober informieren“, kündigt Landrätin Bettina Dickes an.


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