StartJahrmarkt 2026Wegen hoher Brandgefahr: Jahrmarktsfeuerwerk fällt aus – Stadt verlängert Verbot

Wegen hoher Brandgefahr: Jahrmarktsfeuerwerk fällt aus – Stadt verlängert Verbot

BAD KREUZNACH. Das traditionelle Feuerwerk am Jahrmarktsdienstag fällt in diesem Jahr aus. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene hohe Brandgefahr. Die Stadt Bad Kreuznach hat ihre Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer und Feuerwerk bis zum 31. August 2026 verlängert.

Für viele Jahrmarktsbesucher gehört das Feuerwerk am Dienstagabend traditionell zu den Höhepunkten des fünftägigen Volksfestes auf der Pfingstwiese. In diesem Jahr müssen die Besucher darauf verzichten. Die Allgemeinverfügung untersagt ausdrücklich das Verschießen und Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben und anderen pyrotechnischen Gegenständen im gesamten Stadtgebiet.

Hintergrund der Maßnahme sind die anhaltende Trockenheit und die hohe Brandgefahr auf Wald- und Feldflächen. Die Stadt hatte deshalb bereits ein weitreichendes Verbot für offenes Feuer erlassen und dieses nun bis Ende August verlängert.
Demnach ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern sowie sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich untersagt. Das Verbot umfasst ebenfalls das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Auch brennende Streichhölzer oder Raucherwaren wie Zigaretten dürfen keinesfalls weggeworfen werden.

Als öffentliche oder öffentlich zugängliche Flächen gelten insbesondere Wald- und Feldflächen sowie Grünanlagen jeglicher Art. Von der Regelung betroffen sind auch ausgewiesene Grillplätze, die von der Stadt oder anderen Institutionen betrieben werden.
Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich sowie auf ausgewiesenen Grillplätzen ist lediglich mit einem Gasgrill gestattet. Dabei müssen entsprechende Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört beispielsweise das Bereithalten eines Feuerlöschers oder von ausreichend Löschwasser.

Nicht grundsätzlich verboten ist hingegen das Grillen auf privaten Grundstücken innerhalb der Ortslage. Allerdings weist die Stadt darauf hin, dass auch dort geeignete Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
Die Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Stadtgebiet von Bad Kreuznach und endet nach derzeitigem Stand am 31. August 2026, sofern sie nicht erneut verlängert wird. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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