StartNachrichtenKreis Bad Kreuznach„Ein Bärendienst für den Tierschutz“: Liste faires Bad Kreuznach fordert Katzenschutzverordnung

„Ein Bärendienst für den Tierschutz“: Liste faires Bad Kreuznach fordert Katzenschutzverordnung

BAD KREUZNACH. Die Stadtratsfraktion Liste faires Bad Kreuznach ist verärgert darüber, wie die Verwaltung bislang mit der Katzenschutzverordnung umgegangen ist. Die Zahl halterloser Katzen, die aufgegriffen werden und bei denen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden feststellbar sind, wächst stetig. Grund sind Revierkämpfe, Futtermangel, Unfälle, Krankheiten und Parasitenbefall durch den halterlosen Lebensumstand.

Eine Steigerung dieser Problematik ist darin zu sehen, dass Katzenhalter ihre nicht kastrierten Freigängerkatzen laufen lassen und die sich dann mit halterlosen Katzen paaren. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, sieht die Verordnung eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, sowie eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vor. Dadurch können zum einen entlaufene Katzen schneller zugeordnet und zum anderen eine unkontrollierte Vermehrung eingedämmt werden.

Die Verwaltung stand einer Verordnung zuletzt kritisch gegenüber. Sie geht davon aus, dass keine hohe Population halterloser Katzen existiert, die Fundkatzenstatistik nicht ausreichend ist und auch die Herkunft der Tiere nicht erkennbar sei. Weiterhin wäre der Zusammenhang zwischen steigender Population und erheblichen Leiden und Schmerzen nicht belegt worden. Darüber hinaus müsse feststehen, dass eine Verminderung der Population auch Schmerzen, Leiden und Schäden mindern kann. Des Weiteren müssen sich andere Maßnahmen als erfolglos herausgestellt haben. Abschließend sei eine bedarfsorientierte Gebietseinteilung erforderlich. Die Fraktion verwundert diese Schlussfolgerung. Insbesondere, da viele Gemeinden und Städte in Rheinland-Pfalz schon über eine Verordnung verfügen. Die Fraktion fragt sich, wie das Ordnungsamt hier Feststellungen treffen will.  Diese Tiere sind sehr scheu und überwiegend als dämmerungs- und nachtaktiv einzustufen.

Das Gesetz definiert hier entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Katzen und deren Nachkommen als betroffene Katzen. Eine numerische Erfassung muss nicht explizit erfolgen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat 2017 bereits darauf hingewiesen, dass halterlose Katzen vor Ort lediglich feststellbar sein müssen. Gerade deshalb sind u. a. die Fundtierdaten des Tierheims und der Tierschutzorganisationen ausreichend. Ein Zusammenhang zwischen einer hohen Population betroffener Katzen und deren Auftreten von Schmerzen und Leiden wird lt. Gesetzesbegründung unterstellt und braucht nicht nachgewiesen zu werden.

Ob andere Maßnahmen nicht erfolgsversprechend waren, kann mit Tierheim, Tierschutzorganisation, Veterinäramt und Tierärzten geklärt werden. Für eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht wäre dies aber nicht erforderlich. Dass eine Verminderung der betroffenen Population auch deren Schmerzen, Leiden und Schäden mindert, ist erwiesen und wurde auch seitens der geladenen Experten in der Hauptausschusssitzung erläutert. Eine weitere Zersplitterung in Schutzgebiete unterhalb des Gemeindegebietes wird für nicht notwendig erachtet, da bereits mit der Gemeinde die kleinste Gebietseinheit durch die Landesregierung ermächtigt wurde. Die Verordnung soll in erster Linie die Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Tierheim und Tierschutzorganisation stärken und für die Umsetzung der Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht Rechtssicherheit schaffen. So kann u. a. auch die Aufenthaltsdauer im Tierheim verkürzt und damit auch dessen Entlastung eintreten.  Das angeführte Beispiel der Verordnungsablehnung der VG Asbach ist irreführend. In das dortige Verfahren wurden weder das Tierheim noch die Tierschutzorganisationen eingebunden. Entsprechende Proteste führten zu einer Vereinbarung, die in eine Katzenschutzverordnung münden soll.

Abschließend ist die Fraktion enttäuscht darüber, dass die Verwaltung die betroffenen Stellen nicht an einen Tisch geholt hat, um verbleibende Zweifel bzw. Daten zu klären bzw. diese auszuwerten. Insbesondere ist die Verwaltung dazu verpflichtet, den Sachverhalt für Beschlussvorlagen aufgrund von Fraktionsanträgen umfassend, neutral und sachlich richtig aufzuklären.

Damit hat sie dem Ansinnen in Bezug auf den Tierschutz einen Bärendienst erwiesen. Die Fraktion war erfreut darüber, dass im letzten Stadtrat auch andere Fraktionen zu dieser Erkenntnis gelangt sind, und fordert die Verwaltung nunmehr dringend auf, hier nachzuarbeiten und unter Mithilfe von Tierheim, Tierschutzorganisation und weiteren betroffenen Stellen möglichst zeitnah doch noch eine Katzenschutzverordnung in die Gremien zu bringen und, wenn nicht anders möglich, zumindest dann deren Weg für die Zukunft zu ebnen.


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