StartNachrichtenKreis Bad KreuznachFeierliche Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

Feierliche Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit

RHEIN-HUNSRÜCK-KREIS. Zum letzten Mal im Jahr 2025 legten im Dezember bei einer Feierstunde im Kreishaus 51 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ihr Gelöbnis auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ab.

51 Personen aus den Herkunftsländern Afghanistan (1), Albanien (1), Vereinigte Staaten von Amerika (1), Belarus (1), Bosnien-Herzegowina (8), Großbritannien (1), Kanada (1), Mongolei (1), Polen (1), Russische Föderation (13), Serbien (1), Syrien (8), Türkei (11), Ukraine (1), Vietnam (1) erhielten die Einbürgerungsurkunden für die deutsche Staatsangehörigkeit. Alle Personen konnten bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten.

Landrat Volker Boch begrüßte die Anwesenden herzlich. In seiner Ansprache würdigte er die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für ihre Integration in der Bundesrepublik Deutschland und ihr Bekenntnis zu den wichtigen Werten unserer Gesellschaft. „Es ist mir eine große Freude, heute 51 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger willkommen zu heißen. Viele von Ihnen haben lange auf den heutigen Tag gewartet, und ich darf Ihnen zu Ihrer Einbürgerung herzlich gratulieren. Ihre Bereitschaft, sich in unserer Gesellschaft zu engagieren und aktiv die Werte und Pflichten der deutschen Staatsbürgerschaft zu übernehmen, ist ein wertvoller Beitrag zur Weiterentwicklung unserer Gemeinschaft“, betonte der Landrat.

Mit Blick auf das Jahr 2025 lässt sich festhalten, dass im Rhein-Hunsrück-Kreis insgesamt 551 Personen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nachweisen und erfolgreich eingebürgert werden konnten.

Eingebürgert werden kann grundsätzlich, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde, ausreichende Deutschkenntnisse mit dem Sprachniveau B 1 sowie die staatsbürgerlichen Kenntnisse im Rahmen eines Einbürgerungstests nachweisen kann.

Durch die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welche bereits zum 27.06.2024 in Kraft trat, ist es nun grundsätzlich möglich, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Weiterhin erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Informationen zum Einbürgerungsrecht erhalten Sie bei der Einbürgerungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, Telefon 06761 82-324 oder per Mail an
einbuergerung@rheinhunsrueck.de.


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