StartNachrichtenKreis Bad KreuznachStadt Bad Kreuznach informiert über Möglichkeiten des neuen Bestattungsgesetzes

Stadt Bad Kreuznach informiert über Möglichkeiten des neuen Bestattungsgesetzes

BAD KREUZNACH. Seit dem 27. September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Bestattungsgesetz. Es modernisiert das bisherige mehr als 40 Jahre alte Recht grundlegend, reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen in der Bestattungskultur und erweitert die Möglichkeiten der individuellen Bestattungsgestaltung. Die Friedhofsverwaltung Bad Kreuznach informiert über die wichtigsten Neuerungen:

Der bisherige Friedhofszwang für Totenasche wird weitestgehend aufgehoben. Bei entsprechender schriftlicher Willenserklärung der verstorbenen Person ist es nun erlaubt:

Die Mindestruhezeit für Urnen wird außerdem auf fünf Jahre herabgesetzt.

Die verpflichtende Sargbestattung entfällt. Damit sind künftig auch Tuchbestattungen zulässig, um verschiedenen kulturellen und religiösen Bedürfnissen stärker Rechnung zu tragen. Die Stadt Bad Kreuznach bietet die sarglose Bestattung bereits an. Die dazu notwendigen satzungsmäßigen Regelungen wurden schon 2017 getroffen.

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Wichtig ist, dass die gewählte „neue Bestattungsform“ schriftlich und zu Lebzeiten festgelegt werden muss, damit Angehörige diesen Wunsch umsetzen können. Dieser Wunsch kann im Rahmen einer sogenannten Totenfürsorgeverfügung (unter anderem beim Bestatter) festgelegt werden.

Die Friedhöfe der Stadt Bad Kreuznach bleiben wichtige Räume der Trauer, Erinnerung und Begegnung. Um den Wünschen der Verstorbenen und der Angehörigen Rechnung zu tragen, bietet die Friedhofsverwaltung viele verschiedene Bestattungsformen an, um den Menschen die Freiheit ihres ganz individuellen Abschiedes zu ermöglichen und hierfür einen würdevollen Rahmen zu schaffen. Die Friedhofsverwaltung berät Interessierte gerne zu den bestehenden Möglichkeiten: Friedhofsverwaltung, Mannheimer Straße 249, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671/8880910052


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