StartFastnacht 2026Allgemeinverfügung zum Narrenkäfig: Glas- und Alkoholverbot in Teilen der Innenstadt

Allgemeinverfügung zum Narrenkäfig: Glas- und Alkoholverbot in Teilen der Innenstadt

BAD KREUZNACH. Am heutigen Donnerstag, 12. Februar, wird der Kornmarkt wieder zum traditionellen „Narrenkäfig“. Damit die Altweiberfastnacht für alle Besucherinnen und Besucher sicher und möglichst unbeschwert verläuft, hat die Stadt Bad Kreuznach eine Allgemeinverfügung mit mehreren Regelungen erlassen. Diese betreffen insbesondere den Umgang mit Alkohol, Glasbehältern, Waffenattrappen sowie den Cannabis-Konsum.

Alkohol- und Glasverbot in mehreren Straßen
Zwischen 10 und 22 Uhr ist es in zahlreichen Bereichen der Innenstadt untersagt, alkoholhaltige Getränke mitzuführen oder zu konsumieren. Zudem dürfen Getränke dort nicht aus Glasflaschen oder Gläsern getrunken werden.

Betroffen sind:

  • Europaplatz/Bahnhofsvorplatz
  • Mannheimer Straße zwischen Salinenstraße und Klappergasse
  • Kurhausstraße zwischen „Geesebrick“ und Mannheimer Straße
  • Mühlenstraße zwischen Beinde und Mannheimer Straße
  • Kreuzstraße zwischen Hasengasse und Turmstraße
  • Römerstraße zwischen Mannheimer Straße und Hasengasse
  • Klostergasse
  • Hospitalgasse

Ausnahmen gelten für gastronomische Betriebe mit entsprechender Konzession sowie für den abgesperrten Veranstaltungsbereich rund um Kornmarkt, Mannheimer Straße und Rossstraße. Getränke aus dem Einzelhandel dürfen zwar durch die Verbotszonen transportiert werden, der Konsum vor Ort bleibt jedoch untersagt.

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Warnung vor Anscheinswaffen
Ein besonderes Augenmerk legen Stadt und Polizei auf sogenannte Anscheinswaffen, die häufig Teil von Fastnachtskostümen sind. Diese könnten in der Öffentlichkeit als echte Gefahr wahrgenommen werden und polizeiliche Maßnahmen auslösen. Besucherinnen und Besucher werden daher gebeten, möglichst auf solche Gegenstände zu verzichten. Unabhängig davon gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ein generelles Verbot des Führens von Waffen und Messern. Kontrollen sollen durch den kommunalen Vollzugsdienst mit Unterstützung der Polizei erfolgen.

Cannabis-Konsum untersagt
Darüber hinaus weist die Stadt darauf hin, dass der öffentliche Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr grundsätzlich verboten ist. Diese Regelung gilt auch für den gesamten Bereich des Narrenkäfigs.

Ordnungsdezernent Markus Schlosser betont die Bedeutung klarer Regeln: Ziel sei es, allen Gästen eine fröhliche und friedliche Straßenfastnacht zu ermöglichen. Die Stadt dankt den Einsatzkräften von Polizei, Ordnungsamt und Rettungsdiensten für ihr Engagement und wünscht allen Närrinnen und Narren eine sichere Altweiberfastnacht.


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