B41 / BAD KREUZNACH. Wer zu langsam fährt, gerät schnell ins Visier der Ordnungshüter, besonders wenn dabei beide Fahrspuren gleichzeitig beansprucht werden. Diese Erfahrung musste ein 56-jähriger Autofahrer in der Nacht zum Samstag (7. Februar) auf der B 41 machen. Was als Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt begann, endete in einer nächtlichen Familien-Rettungsaktion.Gegen 3 Uhr morgens meldete ein aufmerksamer Zeuge der Polizei ein verdächtig langsam fahrendes Fahrzeug auf der B 41 in Höhe Bad Kreuznach. Der Wagen nutzte zeitweise beide Fahrstreifen, was auf eine erhebliche Beeinträchtigung des Fahrers hindeutete. Eine Streife stoppte den Wagen kurz darauf zur Kontrolle.
0,0 Promille – aber die Datenbank schlägt Alarm
Die erste Überprüfung sorgte für eine Überraschung im positiven Sinne: Der Atemalkoholtest bei dem 56-Jährigen ergab glatte 0,0 Promille. Alkohol war somit nicht der Grund für die Schleichfahrt.Die Erleichterung währte jedoch nur kurz. Bei der Abfrage der Personalien im Polizeisystem stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Die Fahrt war damit an Ort und Stelle beendet, und die Beamten nahmen den Gesuchten mit auf die Dienststelle.
Da der Mann die zur Abwendung der Haft erforderlichen Geldstrafen nicht selbst aufbringen konnte, drohte der direkte Gang in die Justizvollzugsanstalt. In dieser brenzligen Situation erwies sich seine Ehefrau als Retterin in der Not: Sie setzte sich in Wiesbaden kurzerhand in ein Taxi, eilte nach Bad Kreuznach und beglich die offenen Forderungen bei der Polizei.
Dank der schnellen Zahlung konnte der Mann die Dienststelle wenig später wieder verlassen.
Einziger Haken: Die Heimreise musste er ohne sein Auto antreten. Die Polizei lobte abschließend den aufmerksamen Hinweisgeber und ergänzte mit einem Augenzwinkern: „Wer langsam fährt, fällt auf – wer Haftbefehle offen hat, erst recht.“








