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18. Januar 2026
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Mit Gottes Segen starten drei Gesamtkirchengemeinden des evangelischen Dekanats im Neuen Jahr

In Festgottesdiensten werden Gesamtkirchenvorstände und Verkündigungsteams eingeführt
KREIS MAINZ-BINGEN.
Anfang 2026 beginnt im Evangelischen Dekanat Ingelheim-Oppenheim ein wichtiger neuer Abschnitt im Reformprozess ekhn2030: Mit den Gesamtkirchengemeinden „Nahe an Rhein und Wißberg“, „Ingelheim“ und „Rheintalhöhen“ haben drei von fünf Nachbarschaftsräumen zum 1. Januar 2026 ihre Rechtsform gewählt. Dieser Aufbruch wird mit jeweils einem festlichen Gottesdienst gefeiert, in dem die neuen Gesamtkirchenvorstände eingeführt und die Verkündigungsteams vorgestellt werden. Die Gesamtkirchenvorstände und die Verkündigungsteams haben nun gemeinsam die Aufgabe, zu überlegen, was evangelisches Leben im Nachbarschaftsraum bedeutet und wie sich dieses weiterentwickeln kann.

Am Anfang dieser Tätigkeit stehen nun die Gottesdienste, in denen den ehren- wie hauptamtlich Mitarbeitenden unter dem Motto „Ich will dich segnen und du sollst ein Segen sein“ der Segen Gottes für ihre Tätigkeit zugesprochen wird. In den Festgottesdiensten werden außerdem die Mitglieder der Ortsausschüsse, die in den vertrauten Kirchengemeinden weiterhin die praktische Arbeit verantworten werden, gewürdigt und gesegnet. Diejenigen Ehrenamtlichen, die ab dem 1. Januar 2026 weder im Gesamtkirchenvorstand noch in einem der Ortsausschüsse weiterhin tätig sind, werden feierlich verabschiedet.

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Den ersten Festgottesdienst wird die Gesamtkirchengemeinde „Ingelheim“ am 11. Januar 2026 um 10:00 Uhr in der Versöhnungskirche Ingelheim feiern.
Folgende Ortskirchengemeinden werden zu dieser Gesamtkirchengemeinde: Groß-Winternheim – Schwabenheim, Heidesheim, Burgkirchengemeinde (Ingelheim), Gustav-Adolf-Kirchengemeinde (Ingelheim), Saalkirchengemeinde (Ingelheim), Versöhnungskirchengemeinde (Ingelheim) und Wackernheim.

Am 18. Januar 2026 um 10:00 Uhr feiert die Gesamtkirchengemeinde „Rheintalhöhen“ ihren Zusammenschluss in der evangelischen Kirche Schwabsburg mit anschließendem Empfang im Gemeindehaus in Schwabsburg.
Zu dieser Gesamtkirchengemeinde gehören die ehemaligen Ortskirchengemeinden Bodenheim-Nackenheim, Dalheim, Dexheim, Schwabsburg, Harxheim – Gau-Bischofsheim, Mommenheim – Lörzweiler und Nierstein.

In der evangelischen Martinskirche in Gensingen werden am 1. Februar 2026 um 18:00 Uhr die Hauptamtlichen und der Gesamtkirchenvorstand der Gesamtkirchengemeinde „Nahe an Rhein und Wißberg“ im Rahmen eines Festgottesdienstes beauftragt.
Folgende Ortskirchengemeinden gehören zu dieser Gesamtkirchengemeinde: Christuskirchengemeinde (Bingen), Johanneskirchengemeinde (Bingen), Gustav-Adolf-Kirchengemeinde (Bingerbrück), Gensingen – Grolsheim, Horrweiler – Aspisheim, St. Johann –Wolfsheim und Zotzenheim – Welgesheim.

Dekan Olliver Zobel hofft, dass mit diesen Gottesdiensten eine gute Grundlage dafür gelegt wird, dass in den Nachbarschaftsräumen entsprechend dem Dekanatsmotto „Mit Segen bewegen“ viel Gutes bewegt wird und die Evangelische Kirche vielen Menschen in der Region weiterhin zum Segen werden kann.  Die neue, größere Einheit der Gesamtkirchengemeinde biete, so der Dekan, die Chance, die gemeinsamen Ressourcen im Bereich der Seelsorge, der Gottesdienste, pädagogischen Angebote, der Verwaltung und der sozial-diakonischen Projekte zu bündeln und nachhaltig zu sichern. Die Kirchengemeinden bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Sie haben sich in einem längeren Prozess dafür entschieden, mit der Gesamtkirchengemeinde eine weitere Körperschaft zu gründen. Auf diese werden viele der Verwaltungsprozesse und Verantwortungen übertragen, um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können. Zu diesen Herausforderungen zählen die Veränderung der deutschen Gesellschaft, das Sinken der Mitgliederzahlen und die Reduzierung der Belastung der ehrenamtlich Mitarbeitenden. Die Nachbarschaftsräume 3 und 5 des Dekanats (Teile der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und Gau-Algesheim sowie Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz) werden erst zum 1. Januar 2027 mit ihrer neuen Rechtsform starten.


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