UNKENBACH / KAISERSLAUTERN. Das Landgericht Kaiserslautern hat am Freitag, den 5. Dezember 2025, einen 19-jährigen Mann aus Unkenbach wegen Totschlags, Beleidigung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die 1. Große Strafkammer (Jugendkammer) sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Mutter seiner ehemaligen Freundin getötet hat.
Nach den Feststellungen der Jugendkammer tötete der Angeklagte die Frau am Abend des 12. Juni 2025 auf deren Hofgrundstück in Unkenbach. Er hatte das Grundstück trotz eines gerichtlichen Verbotes betreten. Hintergrund der Tat waren monatelange Drohungen und Stalking-Aktionen des jungen Mannes, da seine ehemalige Freundin den Kontakt zu ihm abgebrochen hatte.
Als die Mutter den Angeklagten bat, das Grundstück zu verlassen, attackierte dieser sie. Er soll die Frau mehrfach getreten und geschlagen haben, bevor er schließlich mit einem Klappmesser mehrmals auf sie einstach. Die Geschädigte verblutete noch am Tatort aufgrund der massiven Stichverletzungen.
Zusätzlich verurteilte die Jugendkammer den Angeklagten wegen einer früheren Tat, bei der er die 14-jährige Tochter der Getöteten am 6. Februar 2025 über den Kurznachrichtendienst „Snapchat“ beleidigte und bedrohte.
Im sogenannten Adhäsionsverfahren wurde der 19-Jährige zudem verurteilt, an die Tochter der Getöteten ein weiteres Hinterbliebenengeld in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen.
Das Urteil stieß bei vielen Prozessbesuchern und Bürgern auf Unverständnis, da das Gericht den Angeklagten „nur“ wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilte. Die vollständige Tat war während des Prozesses mittels einer Sicherheitskamera-Aufzeichnung gezeigt worden, welche die Brutalität der Messerattacke dokumentierte.
Wie das Landgericht Kaiserslautern mitteilte, ist das Urteil rechtskräftig.





