IDAR-OBERSTEIN. Nach intensiven Verhandlungen und Gesprächen zur Unterstützung der Klinikum Idar-Oberstein GmbH durch ihre kommunalen Gesellschafter stehen am kommenden Montag weitreichende Entscheidungen an. Die Gremien der vier kommunalen Gesellschafter – Kreistag des Landkreises Birkenfeld, Stadtrat Idar-Oberstein, Verbandsgemeinderat Baumholder und Stadtrat Baumholder – müssen über Bürgschaften für den dringend benötigten „Ergänzungsneubau“ und eine tiefgreifende Änderung des Gesellschaftsvertrags abstimmen.
Bürgschaften zur Absicherung der Baukosten
Konkret geht es um kommunale Bürgschaften in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro ab November 2025 und weiteren 15 Millionen Euro frühestens ab Juni 2026. Diese Bürgschaften dienen ausschließlich zur Absicherung von zusätzlichen Darlehen für die Baukosten des Neubaus, dessen Hauptteil vom Land Rheinland-Pfalz finanziert wird. Die Kosten können nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb des Klinikums gedeckt werden. Der Mehrheitsgesellschafter, die Saarland-Heilstätten GmbH (SHG), kann sich aus kommunalrechtlichen Gründen nicht an der Sicherheitsleistung beteiligen.
Der Ergänzungsneubau hatte Mitte September 2025 einen vorübergehenden Baustopp erlebt, nachdem Vorabmaßnahmen im Herbst 2024 angelaufen waren.
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Aufsichtsrechtliche Zustimmung erwartet
Der Landkreis Birkenfeld und die Stadt Idar-Oberstein haben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einen Genehmigungsantrag gestellt. Da die Bedingungen, an die die Bürgschaften geknüpft sind, bereits im Vorfeld detailliert mit der ADD abgestimmt wurden, erwarten die Kommunalverwaltungen und ihre Fachanwälte eine Zustimmung. Die ADD ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Landkreis und die Stadt Idar-Oberstein, während die Kreisverwaltung die Aufsicht über die Verbandsgemeinde und die Stadt Baumholder führt.
Eine zentrale Voraussetzung für die Gewährung der Bürgschaften ist die Änderung des Gesellschaftsvertrags. Ziel dieser Anpassungen ist die Stärkung der Rechte der kommunalen Gesellschafter und die Gewährleistung der zweckgebundenen Verwendung der besicherten Darlehensmittel, wie Landrat Miroslaw Kowalski erläutert.
Die Änderungen sehen unter anderem eine treuhänderische Verwaltung der Darlehensmittel vor. Weiterhin werden qualifizierte Mehrheitserfordernisse für bestimmte Entscheidungen festgeschrieben und der Aufsichtsratsvorsitz soll künftig durch ein vom Landkreis bestimmtes Mitglied übernommen werden. Bislang hatte diesen Posten Dr. Carolin Lehberger, Regionalverbandsdirektorin des Regionalverbands Saarbrücken, inne – eine Position, die dem SHG-Konzern entspricht.
Eine weitere richtungsweisende Neuerung ist die Verankerung einer „Call-Option“. Diese Option berechtigt den Landkreis, die Geschäftsanteile der SHG – falls diese zum Verkauf stünden – auf sich selbst oder einen Dritten zu übertragen. Diese Call-Option sowie die anderen Änderungen wurden von der Aufsichtsbehörde (ADD) als notwendige Bedingung für die Genehmigung der Bürgschaften gefordert.
Offenheit für zukünftige Schritte
Landrat Kowalski stellte klar, dass im ersten Schritt keine konkrete Erhöhung der kommunalen Gesellschafteranteile vorgesehen sei. „Wir wären mit den nun zu beschließenden Änderungen am Gesellschaftsvertrag dazu aber jederzeit in der Lage“, betonte Kowalski. Aktuell hält die kommunale Familie 49,95 Prozent der Anteile.Die Änderung des Gesellschaftsvertrags stellt zudem sicher, dass der Landkreis im Falle eines Verkaufswunsches der SHG das erste Zugriffsrecht hätte. „Konkrete Pläne der SHG zum Verkauf der Klinik sind dem Landkreis nicht bekannt“, informierte Kowalski.
Oberbürgermeister Frank Frühauf unterstrich das übergeordnete Ziel der kommunalen Gesellschafter: die lückenlose und hochqualifizierte Betriebsführung des Klinikums parallel zum Erweiterungsbau sicherzustellen. Da der Landkreis den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag hat, betonte Frühauf: „Sollte die SHG hier nicht mehr zur Verfügung stehen, müssen Alternativen gefunden werden. Konkrete Gespräche gab es hierzu bislang nicht.“
Die Entscheidungen am Montag sind somit essenziell für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Region.




