Gesundheitsamt mit modernem Service
BAD KREUZNACH. Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Abs.1 Nr.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden im Landkreis Bad Kreuznach künftig ab 15. Oktober online angeboten. Viele Jahre wurden die Schulungen für in der Gastronomie, dem Lebensmittelgewerbe oder in anderen vergleichbaren Einrichtungen tätigen Personen als Präsenzveranstaltung beim Gesundheitsamt durchgeführt. Das neue Online-Angebot kann schnell, sicher und unkompliziert am Ort der Wahl absolviert werden und ist ein weiterer Schritt im Ausbau der Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitsdienst.
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Das Tool des Technologiezentrums Glehn GmbH (TGZ) sieht ein E-Learning mit Belehrungsvideo, Merkblatt und abschließendem Test vor. Es steht in 26 verschiedenen Sprachen, in Gebärdensprache und leichter Sprache zur Verfügung und wird bundesweit bereits bei über 140 Gesundheitsämtern eingesetzt. Es bietet einen modernen und zugleich sicheren Bürgerservice. „Durch die Online-Belehrung können Teilnehmende sehr schnell einen Termin, auch außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten, bequem von zu Hause aus wahrnehmen. Auch für Betriebe ist es von großem Vorteil, dass die Mitarbeitenden möglichst zeitnah eine Belehrung erhalten, damit sie bestimmte Tätigkeiten aufnehmen dürfen“, stellt der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Kohl (SPD), in der Kreisverwaltung zuständig für das Gesundheitsamt die Vorteile heraus.
Die Anmeldung für die Online-Belehrung erfolgt über die Webseite des Gesundheitsamtes mit einer eindeutigen digitalen Identifikation und einer Live-Legitimationsprüfung. So wird gewährleistet, dass die persönlichen Daten datenschutzkonform digitalisiert werden und die Bescheinigung über die Belehrung nur Personen ausgestellt wird, die das E-Learning nachweislich absolviert haben. Weitere Informationen finden Interessenten auf der Webseite des Gesundheitsamtes: https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-7-gesundheitsamt/hygiene-infektionsschutz/belehrungen-im-lebensmittelbereich/
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