Kreisverwaltung unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen Rückkehrberatung
KREIS BAD KREUZNACH / ROXHEIM. Die jüngsten Abschiebungen, insbesondere die der Familie Alcantara aus Roxheim nach El Salvador, haben in der Region große Anteilnahme ausgelöst. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach äußert Verständnis für diese Reaktionen und betont die Bedeutung frühzeitiger Information über Alternativen zur Abschiebung.
Laut Kreisverwaltung wurden die engagierten Helfer vor Ort, darunter der Ortsbürgermeister, eindringlich auf die Option einer Ausbildungsduldung als einzige Bleibeperspektive hingewiesen. Da die Familie jedoch eine Anstellung bei der Gemeinde bevorzugte, habe es rechtlich keine Möglichkeit für einen weiteren Verbleib gegeben.
„Zugleich zeigen die Reaktionen auf, wie wichtig es ist, frühzeitig über Alternativen zur zwangsweisen Rückführung zu informieren – insbesondere über die geförderte freiwillige Ausreise“, teilte die Verwaltung mit.
Freiwillige Ausreise als humane Alternative
Die Kreisverwaltung hebt hervor, dass die freiwillige Ausreise eine geordnete, selbstbestimmte und menschliche Alternative zur Abschiebung darstellt. Ausreisepflichtige Personen können mit Unterstützung qualifizierter Rückkehrberatungsstellen und über Rückkehrförderprogramme wie REAG/GARP oder StarthilfePlus eigenständig in ihr Herkunftsland zurückkehren. Dies ist oftmals mit finanzieller Förderung für die Reise, die medizinische Versorgung oder eine erste Orientierung im Herkunftsland verbunden.
„Abschiebungen sind auch aus Sicht der Kreisverwaltung der Worst Case. Es gilt, sie zu vermeiden, wo immer es möglich ist – insbesondere bei Familien mit Kindern. Die geförderte freiwillige Ausreise ist dafür ein wichtiges Instrument, das leider häufig zu wenig bekannt ist“, betont der Leitende Staatliche Beamte Dominic Schoßig, der für die Ausländerbehörde zuständig ist. Er ergänzt, dass frühzeitige und umfassende Beratung helfen könne, unnötige Härten zu vermeiden. „Hier stehen auch die örtlichen Integrationsbeauftragten und das Helfersystem in der Pflicht, bei rechtskräftiger Ausreisepflicht entsprechend zu beraten“, so Schoßig.
Die Rückkehrberatung durch die Ausländerbehörde des Landkreises ist kostenlos, vertraulich und steht unabhängig vom Aufenthaltsstatus allen offen. Jeder abgelehnte Asylbewerber werde auf diese Option durch die Ausländerbehörde hingewiesen. In Rheinland-Pfalz bestünden umfassende Beratungsangebote, die auf individuelle Lebenslagen eingehen und Unterstützungsoptionen aufzeigen. Die geförderte freiwillige Ausreise stelle in nahezu allen Fällen die humanere und nachhaltigere Lösung im Vergleich zur zwangsweisen Abschiebung dar.
Abschließend merkte die Kreisverwaltung an: „Im konkreten Fall der Familie aus El Salvador in Roxheim hätte eine intensive Beratung durch den Flüchtlingskoordinator der Verbandsgemeinde Rüdesheim, Marcus Lendlein, sowie den beauftragten Rechtsanwalt diesen Aspekt möglicherweise stärker in den Blick nehmen müssen, um eine Abschiebung der betroffenen Familie zu vermeiden und ihnen im Heimatland bessere Bedingungen zu eröffnen.“
Weitere Informationen zu Rückkehrförderung und Beratungsmöglichkeiten:
www.returningfromgermany.de
– IOM Beratungsstelle Bad Kreuznach in der Kurhausstraße 8




