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11. Dezember 2025
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachLandrätin Dickes verteidigt Abschiebung: "Keine Willkür, sondern Gesetzestreue"

Landrätin Dickes verteidigt Abschiebung: „Keine Willkür, sondern Gesetzestreue“

KREIS BAD KREUZNACH. Seit einer Woche bewegt die Abschiebung einer Familie aus El Salvador die Bürger nicht nur im Kreis Bad Kreuznach. Die Familie, ein Ehepaar mit zwei Kindern, lebte integriert in Roxheim und übte Berufe aus. Ihre Rückführung in die Heimat sorgt weiterhin für großes Unverständnis und heftige Kritik, die sich insbesondere an die Kreisverwaltung richtet.
Angesichts der anhaltenden Diskussion luden Landrätin Bettina Dickes und die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung am Donnerstag zu einem Pressegespräch ein. Dort erörterten sie das Spannungsfeld der Ausländerbehörde zwischen Integration und Abschiebung.

Landrätin Dickes betonte im aktuellen Fall, dass alle gerichtlichen Instanzen und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Anträge der Familie aus El Salvador negativ beschieden hätten. „Wir müssen das umsetzen, was Gerichte und das BAMF beschließen. Das ist keine Willkür, sondern wir halten uns strikt daran. Das Gesetz sieht leider keinen Handlungsspielraum vor“, erklärte Dickes. Sie legte großen Wert darauf, dass vor dem Gesetz alle gleich sind: „Da ist es ganz egal, ob der beste Freund die Landrätin kennt, oder wer am lautesten schreit.“ Nach ihrer Einschätzung sind alle gesetzlichen Vorgaben klar definiert.

Die Landrätin hatte sich persönlich für die Familie eingesetzt und lange nach einer Möglichkeit gesucht, ihnen einen weiteren Aufenthalt zu ermöglichen. „Wir haben genau geprüft, ob wir nicht irgendeinen Grund finden, die Familie hierzulassen. Aber die gab es leider nicht“, so Dickes.

Dickes berichtete, dass sie die Familie bereits vor zwei Monaten zusammen mit Mitarbeitern der Ausländerbehörde kennengelernt hatte. Schon damals sei der Familie sehr deutlich gemacht worden, dass nach den negativen Urteilen eine dauerhafte Unterbringung in Deutschland nicht möglich sei. Die Landrätin hob hervor, dass die Ausgangslage bei einer freiwilligen Ausreise ganz anders gewesen wäre. Man hätte die Ausreise gemeinsam mit der Familie organisiert und sie finanziell unterstützt. Zudem hätten Familien, die freiwillig ausreisen, die Möglichkeit, nach der Rückführung in ihr Heimatland eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu beantragen. „Das dauert zwar etwas länger, aber die Möglichkeit besteht“, erklärte Dickes.

Bei einer nicht freiwilligen Abschiebung, wie sie jetzt geschehen ist, sieht die Sachlage anders aus. Hier besteht für die Familie ein künftiges Einreiseverbot nach Deutschland von bis zu 36 Monaten. Besonders wütend macht die Landrätin die Tatsache, dass Eltern in solchen Fällen keine Rücksicht auf ihre Kinder nehmen und diese bei einer Zwangsabschiebung „bei einer Nacht- und Nebelaktion alles mitbekommen müssen“. „Solche Abschiebungen finden immer in den frühen Morgenstunden mit Mitarbeitern der Ausländerbehörde und Polizei statt und den Familien bleibt meistens 30 Minuten Zeit, ihre Koffer zu packen. Wie kann man den Kindern so etwas antun? Das macht mich wütend“, so Dickes.

Der leitende staatliche Beamte der Kreisverwaltung, Dominic Schossig, erläuterte im Pressegespräch, dass bei einem abgelehnten Asylantrag grundsätzlich eine Pflicht zur Ausreise besteht. Die Ausländerbehörde muss unter engen gesetzlichen Voraussetzungen eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung) erteilen, beispielsweise bei Krankheit, fehlenden Papieren oder wenn die Person als Zeuge in einem Strafverfahren benötigt wird, sowie im Falle einer Ausbildung oder Minderjährigkeit.

„Die Erteilung der Duldung ist jedoch an eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Voraussetzungen gebunden und wird in jedem Einzelfall individuell geprüft. Oftmals werden gesundheitliche Probleme vorgetragen. Jedoch ist nur bei ganz wenigen Fällen eine Duldung aus gesundheitlichen Gründen möglich. Die Ausländerbehörde darf eine vollziehbare Ausreisepflicht nicht eigenmächtig aufheben oder ‚übergehen‘. Sie ist zwingend an die gerichtliche Entscheidung in ihrer Ausführung gebunden“, stellte Schossig klar.

Nach Auskunft der Verwaltung muss die Ausländerbehörde die gesetzlichen Voraussetzungen beachten, obwohl sie sich des häufigen Widerspruchs von Rechtslage und tatsächlichen Gegebenheiten bewusst ist. „Hier ist die Bundesregierung gefragt, um an den entscheidenden Stellen die gesetzlichen Regelungen zu verbessern, sodass die einzelnen Regelungen sinnvoll ineinandergreifen und die Dauer der Asylverfahren (inklusive der gerichtlichen Verfahren) endlich weiter verringert werden kann“, so Schossig abschließend.

Landrätin Bettina Dickes: „Vielleicht sind wir hart, aber nur, weil wir nach Recht und Gesetz vorgehen. Die Ausländerbehörde führt aus, was auf Bundes-, Landes und gerichtlicher Ebene entschieden wurde. Sie kann nicht selbst Asyl gewähren, den Aufenthalt bei negativem Ausgang frei verlängern oder Gerichtsurteile ignorieren.“

Was die Parteien im Kreis zu dem Fall sagen, folgt in einem weiteren Bericht.


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