KREIS BAD KREUZNACH. Der Landkreis Bad Kreuznach kann aufatmen: Mit Schreiben vom 10. Juni 2025 hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises sowie den Wirtschaftsplan 2025 des Abfallwirtschaftsbetriebs genehmigt. Diese Freigabe macht den Landkreis wieder voll handlungsfähig und ermöglicht es, einen Teil der beantragten Investitionen endlich anzugehen.
Die ADD hob in ihrem Genehmigungsschreiben besonders die Anhebung der Kreisumlage um 0,8 Prozent hervor, die „sehr positiv zur Kenntnis genommen wird“. Dieser Entscheidung des Kreistags war eine intensive Debatte zwischen den Fraktionen vorausgegangen. Parallel dazu wurde die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung des Landkreises an einer Sammelklage gegen den kommunalen Finanzausgleich zu prüfen. Ein Vertreter des Landkreistags wird hierzu in der nächsten Kreistagssitzung am 30. Juni 2025 informieren.
Landrätin Bettina Dickes (CDU) unterstreicht die finanzielle Überforderung des Landkreises durch Pflichtaufgaben von Bund und Land als Ursache für die angespannte Haushaltslage. Die Erhöhung der Kreisumlage sei demnach unausweichlich gewesen, stelle aber angesichts der Gesamtverschuldung „nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar“. Nun könne der Landkreis jedoch beginnen, die geplanten Investitionen umzusetzen.
Was die Haushaltsgenehmigung bedeutet
Die ADD hat dem Landkreis Bad Kreuznach für das Jahr 2025 einen Gesamtbetrag von 5.340.205 Euro für Investitionskredite genehmigt. Das sind 65 Prozent der ursprünglich beantragten 8.215.700 Euro. Auch Verpflichtungsermächtigungen für künftige Kredite wurden teilweise in Höhe von 4.699.447,5 Euro zugestimmt, da die finanziellen Voraussetzungen für eine vollständige Genehmigung nicht erfüllt sind.
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Ein wichtiger Schritt zur finanziellen Konsolidierung ist laut ADD die Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage um 0,8 Prozent auf insgesamt 48 Prozent. Diese Maßnahme soll das bestehende Haushaltsdefizit verringern und notwendige Investitionen finanzieren. Der Höchstbetrag für Kredite zur Liquiditätssicherung wurde auf 188 Millionen Euro festgesetzt, um die finanzielle Stabilität des Kreises zu unterstützen.
Die ADD fordert zudem, dass Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken und Beteiligungen zur Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten genutzt werden müssen. Obwohl der Haushalt 2025 mit einem geplanten Jahresergebnis von minus 14.690.400 Euro unausgeglichen bleibt, wird laut ADD keine aufsichtsbehördliche Beanstandung erfolgen, da der Landkreis Anstrengungen zur Verbesserung wie die Erhöhung der Kreisumlage unternommen hat.
Dennoch gibt es langfristig noch Herausforderungen: Die Finanzplanung zeigt, dass auch die Planjahre 2026 bis 2028 keinen Haushaltsausgleich erreichen werden. Die ADD fordert den Landkreis daher auf, durch entsprechende und unter Umständen einschneidende Maßnahmen den gesetzlich geforderten Ausgleich in jedem Jahr sicherzustellen. Zudem gilt der Landkreis weiterhin als bilanziell überschuldet, worüber die ADD ernsthafte Besorgnis äußert. Der Landkreis ist verpflichtet, die Überschuldung zu reduzieren und seine finanzielle Gesundheit langfristig zu stärken.
