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17. März 2025
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Hintergrundinformationen zum Einbürgerungsverfahren

KREIS BAD KREUZNACH. Die Kreisverwaltung bedauert die langen Wartezeiten im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens, die vor folgendem Hintergrund entstehen:

Durch die Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrecht im vergangenen Jahr hat sich der Kreis der Einbürgerungsbewerber enorm verstärkt. Überdies besteht bei vielen Kunden, die die Ausländerbehörde im Kontext der neuen Regelung kontaktieren, ein hohes Informationsbedürfnis.

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Wie die Kreisverwaltung insgesamt arbeitet auch die Ausländerbehörde unter dem Motto: „Service ist unsere Stärke“. Die sorgfältige und individuelle Beantwortung von Anfragen hat hier hohe Priorität und unterscheidet sie von anderen Behörden.

Die Ausländerbehörde / Einbürgerungsbehörde ist stets telefonisch und per E-Mail erreichbar. In den meisten Fällen erhalten Kunden spätestens binnen 48-72 Stunden eine Rückmeldung der zuständigen Sachbearbeitung.

Anträge auf Einbürgerung werden hier nicht nach Posteingang gesammelt und gestapelt; vielmehr können Unterlagen nur in Kombination mit einem Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung abgegeben werden. In diesem Zeitfenster werden Antragsunterlagen gemeinsam unmittelbar gesichtet und besprochen sowie Fragen zum Verfahren beantwortet.

In der Regel ist es üblich, dass Einbürgerungen an festen Terminen (zwei bis viermal pro Jahr) durchgeführt werden. Je nach Zeitpunkt der Entscheidung und der nächsten anstehenden Einbürgerungsfeier entsteht hierdurch ein zeitlicher Versatz zwischen erfolgter abgeschlossener Prüfung des Antrages und der Übergabe der Einbürgerungsurkunde.

Dieser Zeitversatz führt im Alltag der Einbürgerungsbewerber zu einer Vielzahl von nachvollziehbaren Problemen. Die Kreisverwaltung hat sich daher entschlossen, diesen Zeitversatz durch persönliche Einzeleinbürgerung zu vermeiden. Die Einbürgerung erfolgt dann unmittelbar nach Abschluss der Prüfung durch die Sachbearbeitung. Mehrfach im Jahr erfolgt ergänzend eine Einladung zu einer gemeinsamen Feier und zum Austausch für alle zuletzt eingebürgerten Personen. Eine Umfrage unter den Einbürgerungsbewerbern hat ergeben, dass diese Vorgehensweise unserer Behörde durchgehend bevorzugt und gewünscht wird. Diesem Wunsch der Antragsteller kommt die Einbürgerungsbehörde auch nach.

Hiermit geht die Kreisverwaltung einen anderen Weg als viele Behörden. Die Rückmeldung ist positiv. Jedoch gestaltet sich dieser Weg auch viel personalintensiver als das standardisierte Verfahren anderer Behörden. Die Personalaufstockung vermag bislang noch nicht mit dem rasanten Anstieg der Einbürgerungszahlen Schritt zu halten. Der Fachkräftemangel kommt erschwerend hinzu. Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv am Ausbau der Personalkapazitäten, um Terminvorlaufzeiten weiter zu verringern und die Mitarbeiter zu entlasten. Nähre Informationen zur Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz: Startseite . Einbürgerung in Rheinland-Pfalz


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