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15. Februar 2025
StartNachrichtenKreis Bad KreuznachFörderaufruf: Armutsbekämpfung der Landesregierung

Förderaufruf: Armutsbekämpfung der Landesregierung

REGION. Auch 2025 unterstützt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Projekte zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut in Rheinland-Pfalz. Ziel des Förderprogramms ist es, die soziale Teilhabe sowie die Resilienz von Kindern und Jugendlichen zu stärken, die von wirtschaftlicher oder sozialer Armut betroffen sind.

„Die nachhaltige Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Armutslagen bleibt ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die hohe Beteiligung an unserem Förderprogramm zeigt, wie wichtig gezielte Maßnahmen in diesem Bereich sind. Unser Ziel ist es, die soziale Teilhabe zu stärken und benachteiligten Kindern und Jugendlichen Perspektiven zu eröffnen“, betonte Sozialministerin Dörte Schall.

Seit Einführung des Förderprogramms im Jahr 2018 wurden rund 190 Projekte kommunaler Behörden, gemeinnütziger Organisationen und ehrenamtlicher Initiativen mit insgesamt 850.000 Euro finanziell unterstützt.

Auch in diesem Jahr können Projekte aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Kunst oder Kultur mit jeweils bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Die thematische Vielfalt der geförderten Initiativen reicht von Technik- und Digitalisierungsprojekten über Angebote zur gesunden Ernährung und Bewegungsförderung bis hin zu Literatur-, Musik- und Theaterprojekten. Dabei richtet sich das Programm an armutsgefährdete Kinder und Jugendliche vom Schuleintrittsalter bis zum 21. Lebensjahr.

Zudem bietet das Förderprogramm die Möglichkeit, Projekte in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen durchzuführen. „Dieser integrative Ansatz kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen leisten und eine inklusive Atmosphäre fördern, von der auch die pflegebedürftigen Menschen profitieren“, so Ministerin Schall weiter.

Interessierte Träger können ihre Förderanträge bis zum 28. Februar beim Sozialministerium einreichen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien und Antragsmodalitäten stehen auf der Website des Ministeriums zur Verfügung.


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