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09. Oktober 2024
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Informationen zur bevorstehenden Landratswahl

KREIS BAD KREUZNACH. Die SPD-Stadtverbandsvorsitzenden Christina Denker und Markus Below sowie der SPD-Kreisvorsitzende Michael Simon weisen darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger aller Ortsgemeinden des Landkreises, der Städte Meisenheim, Stromberg, Bad Sobernheim und Kirn auch die kreisangehörige Stadt Bad Kreuznach mit ihren Stadtteilen bei der Landratswahl am 10. November wahlberechtigt sind.

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Es gelten folgende Voraussetzungen für die Erlangung des Wahlrechtes:

  • Die Bürger müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürger der Europäischen Union sein.
  • Ihr Hauptwohnsitz muss seit mindestens drei Monaten im Landkreis/der Stadt liegen.
  • Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Christina Denker und Markus Below wissen, dass diese Landratswahl eine wichtige Gelegenheit ist die Zukunft des Landkreises mitzugestalten.

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