BAD KREUZNACH. Das Berufungsverfahren der Stadt Bad Kreuznach gegen den Hotelier Gereon Haumann wegen dem Einbau von Fettabscheider in kleinen gastgewerblichen Betrieben wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingestellt. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Stadt zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Berufungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. Bereits im Juli 2020 gab das Koblenzer Verwaltungsgericht dem Hotelier recht. Gegen das Urteil ging die Stadt Bad Kreuznach in Berufung.
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Zu Recht hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass die angeordnete Verpflichtung der Stadt zum Einbau einer Fettabscheideanlage auf einer unwirksamen Rechtsgrundlage beruht, da die Regelung ihrer Allgemeinen Entwässerungssatzung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht und daher unwirksam ist.

Wie das Gericht weiterhin mitteilte, fehlt eine Ausnahmevorschrift für solche Grundstücke, auf denen derart geringe Konzentrationen von lipophilen Stoffen anfallen, dass im Einzelfall der Verzicht auf den Einbau vertretbar erscheint.
2019 hat die Stadt per städtischer Satzung alle gastgewerblichen Betriebe verpflichten wollen, einen Fettabscheider einzubauen, egal welche Speisen für wie viele Gäste täglich angeboten werden.
Dagegen wehrte sich Gereon Haumann, da er in seinem Hotel „Haumanns Hotel am Park“ den maximal 30 Gästen nur Frühstück servierte, und dafür kein Fettabscheider notwendig sei. Da der Stadtrechtsausschuss seine Einwände nicht akzeptierte, klagte Haumann gegen die Stadt zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Und auch im aktuellen Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht obsiegte der Hotelier.
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Gereon Haumann profitiert persönlich von dem Urteil nicht mehr, da er das Hotel Ende 2020 verkaufte. Aber dafür freuen sich jetzt die Nachfolger und alle anderen Gastronomen, die nur spezielle Speisen oder Speisen in geringen Mengen anbieten, für die keine Fettabscheider benötigt werden.
DEHOGA Präsident Haumann: „Ich habe mich zuvorderst für die vielen Kollegen mit kleinen Betrieben gegen die unrechtmäßige Satzung der Stadt und das willkürliche Vorgehen des Kämmerers in der ,Causa Fettabscheider‘ zur Wehr gesetzt. Dabei habe ich der Stadt mehrfach außergerichtliche Lösungen aufgezeigt. Leider waren die Verantwortlichen dafür nicht empfänglich. Nun freue ich mich umso mehr für alle diejenigen, die jetzt von dem Urteil profitieren werden!“
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red – 23.05.21
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