Brandserie in Unkenbach – Haftbefehl gegen Tatverdächtigen wegen Wiederholungsgefahr

UNKENBACH. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Kaiserslautern Haftbefehl gegen eine der beiden Personen, die in Verdacht geraten sind, den Brand am späten Abend des 11. Mai in Unkenbach verursacht zu haben.

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Die Person wurde heute der Richterin vorgeführt. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten und die Person in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Der Person wird der Vorwurf gemacht, die Brände in der Nacht zum 06.05.2021, am Abend des 09.05.2021 und am späten Abend des 11.05.2021 vorsätzlich gelegt zu haben. Die beiden ersten Brände betrafen einen Schuppen, eine Scheune und eine Garage, der dritte ein Wohnhaus.

In rechtlicher Hinsicht ermittelt die Staatsanwaltschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen zweier Fälle der Brandstiftung und im dritten Fall wegen schwerer Brandstiftung.

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Die tatverdächtige Person hat Angaben zur Sache gemacht und hat die Taten bestritten. Haftgrund ist Wiederholungsgefahr. Die Ermittlungen dauern an, auch zu dem weiteren Brand auf dem Anwesen im April.

Anmerkung der Redaktion:
Auf dem Grundstück kam es zu vier Bränden. Die Staatsanwaltschaft berichtet von drei Bränden.
Für Rückfragen ist die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern im Moment nicht erreichbar.

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red – 20.05.21

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