DEHOGA fordert sofortige Öffnung der Gastronomie für negative Getestete und Geimpfte

RHEINLAND-PFALZ. Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer, das eine Lizenz für die Luca-App erworben hat und diese App bereits in einigen Landkreisen erprobt. Zum Start der Testung der Luca App äußert sich der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung auch für die Einbindung weiterer Anbieter geworben hatte:

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Neben der Luca App gibt es laut Dehoga Rheinland-Pfalz knapp 50 Mitbewerber, darunter die INTRADA App, die als Anbieter von digitalen Tools für eine offene Schnittstellenlösung, anstatt eines “staatlichen Quasi-Monopols”, werben. Dann könnte jeder Betrieb für sich entscheiden, welche Lösung für seinen speziellen Fall die beste Variante ist. Im Gegensatz zu Mitbewerbern, wie der INTRADA oder Darfichrein APP, hat die Luca-App laut DEHOGA Rheinland-Pfalz keine weiteren Anwendungen, wie zum Beispiel:

  • Validierung des Test- und Impfstatus des Gastes
  • Click & Meet-Funktion
  • Zuordenbarkeit der Gäste bis auf Sitzplatzebene
  • Individualisierbarkeit zum Beispiel mit Betriebslogo oder Speisekarten

„Neben den genannten wichtigen Features, die der Luca App fehlen, hatte es zudem auch starke Kritik am zweifelhaften Geschäftsmodell der Betreiber, mangelhafter Software und Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe seitens des Chaos Computer Club (CCC) gegeben. Laut CCC wurden in den vergangenen Wochen eklatante Mängel in Spezifikation, Implementierung und korrekter Lizenzierung der Luca-App aufgedeckt“, teilte der DEHOGA-Landesverband mit.

DEHOGA-Präsident Gereon Haumann.

Gereon Haumann: “Wir sind nicht per se gegen Luca, wir stehen jedoch für ein bundesweit einheitliches Gesundheitsportal mit einer offenen Schnittstellen-lösung, die nicht nur sicher, sondern auch praktikabel für den Gast und den Gastgeber ist. Und das aus guten Gründen, denn wir stehen damit auch für einen Paradigmenwechsel“, so der Präsident des rheinland-pfälzische Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Bislang werde eine Politik des Einschränkens der Bewegungsfreiheit durch Schließung gastgewerblicher Betriebe betrieben.

Uns geht es nicht um Öffnungen um jeden Preis, sondern wir fordern eine Abkehr von dem „Dogma des Inzidenzwertes“. Auch für uns steht die Sicherheit von Mitarbeitern und Gästen immer an oberster Stelle. Wir fordern die Zulässigkeit der „sicheren“ Kontakte. Es macht doch keinen Sinn – ganz unabhängig von der Frage der rechtlichen Unzulässigkeit – Kontakte von Personen, von denen keine Infektionsgefahr ausgeht und von Personen, für die keine Infektionsgefahr besteht, zu verbieten und damit unsere Betriebe weiter zwangsgeschlossen zu halten. Das Pandemiegeschehen lehrt uns – ganz fachübergreifend -, dass die Schließung von gastgewerblichen Betrieben keine signifikante Änderung des Infektionsgeschehen mit sich bringt.

Den einzigen „Schutz“ in der Pandemie bieten Impfung, Testung und eine effiziente Nachverfolgung von Kontakten durch Einsatz digitaler Kontakterfassungssysteme. „Es ist bedauerlich, dass Politik nach 13 Monaten „mit Corona“ aus den gemachten Erfahrungen und Erkenntnissen der Forschung und Wissenschaft so wenig gelernt haben will“, so der Präsident des DEHOGA Rheinland-Pfalz Gereon Haumann.

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Der DEHOGA Rheinland-Pfalz erwartet von der Politik eine maßvolle und von wissenschaftlichen Erkenntnissen getragene gesetzgeberische Gestaltung der Instrumentarien des Infektionsschutzrechtes. Das Grundgesetz, und damit auch das Grundrecht der Berufsfreiheit und der unternehmerischen Tätigkeit (Ausübung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes) sind von unserer Gesetzgebung hierbei stets zu beachten.

Voraussetzungen für Konzeptöffnungen mit Freitesten und -impfen seien laut DEHOGA:

  • eine flächendeckend kommunal organisierte Schnelltestinfrastruktur (möglichst viele Testmöglichkeiten – Test vor dem Betrieb muss Ausnahme bleiben)
  • Schnelltestergebnisse und Impfstatus mit verifizierten Kontaktdaten via verschlüsselten QR-Code müssen digital vorhanden und abrufbar sind
  • Daten von negativ getesteten oder geimpften Gästen im Rahmen der vorgeschriebenen Gästeregistrierung müssen digital in die Kontaktdatenerfassung übernommen werden können
  • offene Schnittstellen zu den Gesundheitsämtern

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Weiter erklärt der DEHOGA Rheinland-Pfalz, dass für Kunden und Gäste drei Voraussetzungen ausreichen sollten, um diesen einen sicheren Einlass in Betriebe zu ermöglichen. Diese seien:

  • Schnelltest oder Impfung, bei der die personenbezogenen Daten erfasst werden
  • Person erhält Test- oder Impfergebnis als QR-Code (Ausdruck oder Handy) mit entsprechender Gültigkeitsdauer
  • Scannen des QR-Codes vor Einlass in den Betrieb mit Abfrage über Schnittstellen zum jeweiligen Impf- beziehungsweise Testzentrum

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red – 22.04.21

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