KREIS BAD KREUZNACH. Ab Mittwoch 21. April (0 Uhr) gibt im Kreis Bad Kreuznach Veränderungen bei der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung. Grund: Drei Tage hintereinander lag der Inzidenzwert pro 100 000 Einwohner im Kreis Bad Kreuznach bei über 100.
Unter anderem gibt es jetzt eine Ausgangssperre, die von von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt.
Die Verordnung ist bis zum 25. April 2021 gültig.
Die komplette Verordnung zum Download – KLICK MICH!
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pdw – 20.04.21
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