MAINZ. In einem Eilverfahren gegen die Ausgangssperre hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom gestrigen Tag Nachmittag die aufschiebende Wirkung eines gegen die Ausgangssperre eingelegten Widerspruchs angeordnet. Dies bedeutet, dass die Ausgangssperre gegenüber dem Antragsteller und Widerspruchsführer zunächst bis auf Weiteres keine Gültigkeit entfaltet.
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Die Stadt Mainz prüft nun die in dem Beschluss niedergelegten Gründe und wird dann rechtzeitig im Laufe der Rechtsmittelfrist entscheiden, ob sie hiergegen Beschwerde beim OVG Rheinland-Pfalz einlegt.
Unabhängig von dieser Prüfung und unabhängig davon, dass der Beschluss in dem Eilverfahren zunächst nur zwischen dem konkreten Antragsteller und der Stadt wirkt, setzt die Landeshauptstadt Mainz mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums ab sofort den Vollzug und die Überwachung der angeordneten Ausgangssperre bis auf Weiteres aus.
Dies bedeutet zugleich, dass Personen, die sich im Zeitraum zwischen 21.00 und 5.00 Uhr morgens außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft – gleich aus welchem Grund – aufhalten, mit keinen Buß- oder Verwarnungsgeldern zu rechnen haben.
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Bereits am gestrigen Abend des 15.04.2021 haben Polizei und Ordnungsamt die Ausgangssperre nicht mehr überwacht.
Zur ausführlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts – KLICK MICH!
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red – 16.04.21
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