RHEINLAND-PFALZ. Zu den künftigen Impfungen äußerte sich am gestrigen Dienstag auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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„Wir haben die Grundschulen im Wechselunterricht geöffnet und unsere Kitas im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf verzeichnen einen Anstieg der Betreuungszahl, deswegen werden wir ab Samstag, den 27. Februar das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung für sie öffnen. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.
Neu priorisiert sind
- 40.000 Erzieher und Erzieherinnen sowie Kindertagesväter und -mütter sowie weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
- 6.000 Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen,
- 12.000 Grundschullehrer und -lehrerinnen sowie weitere Beschäftigte an den Grundschulen.
Hinzu kommen unter anderen noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium wird eine detaillierte Liste dazu vorlegen:
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
- Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch “Angebote zur Unterstützung im Alltag” leisten.
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Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.
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red – 24.02.21
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