Erneute Erleichterung bei der Zahlung der Gewerbesteuer
VG RÜDESHEIM. Die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem. Dabei ist die Sorge um die eigene Gesundheit sehr groß. Hinzu kommt die persönliche, wirtschaftliche und finanzielle Situation, die bei vielen sicherlich sehr schwierig ist.
In enger Abstimmung mit den Ortsbürgermeister/Innen hat die VG-Verwaltung Rüdesheim deshalb entschieden, die bisherige Hinausschiebung der Fälligkeit um weitere 3 Monate auf den 31.03.2021 auf Antrag zu verschieben. Dies gilt auch für den kommenden Fälligkeitstermin 15.02.2021. Dieser kann ebenfalls auf Antrag auf den 31.03.2021 hinausgeschoben werden.
Bürgermeister Markus Lüttger: „Ausdrücklich bitten wir Sie um Verständnis, dass wir nicht generell alle Abbuchungen ändern können. Hierzu sind wir personell nicht in der Lage. Rufen Sie uns also an, besser ist eine kurze Mail (post@vg-ruedesheim.de), und wir werden die Fälligkeit unserer Steuerforderung unbürokratisch terminlich verschieben. Die Kontaktdaten können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.“
Junge Unio Heldenbörse – die Alltagshelfer in der Pandemie
REGION. Die Corona Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab. Besonders ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen gilt es zu schützen. Jeder Kontakt, der sich vermeiden lässt, sollte vermieden werden um die Infektionskurve abzuflachen.
Die Junge Union Rheinland-Pfalz beteiligt sich seit 10 Monaten mit rund 500 Helfern an der bundesweiten JU-Heldenbörse www.die-heldenboerse.de worüber die JU weiterhin Einkaufshelden zur Verfügung stellt und hilft darüber hinaus bei der Vereinbarung von Impfterminen.
„Wer derzeit einen Brief zur Impfung bekommt und einen Termin vereinbaren soll, ist in der Regel über 80 Jahre alt. Diese Menschen müssen entweder stundenlang in der Hotline des Landes Rheinland-Pfalz warten oder online einen Termin buchen. Hier scheitert es leider oftmals an der digitalen Kompetenz, einer nichtvorhandenen Mail-Adresse oder sogar dem nicht vorhandenen Internetanschluss. Wir helfen diesen Menschen einen Online-Termin zu buchen“, so der Landesvorsitzende Jens Münster.
Wer die Hilfe der Jungen Union in Anspruch nehmen möchte kann sich unter 06131 2847-30 oder mail@ju-rp.de melden.
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Verlängerung der Steuererklärungsfrist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
REGION. Die CDU-Politikerin und Bundesministerin Julia Klöckner informiert die Betriebe im Kreis Bad Kreuznach, dass die Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe aufnimmt.
Julia Klöckner: „Die Corona-Pandemie verursacht bei den Land- und Forstwirten und bei den landwirtschaftlichen Buchstellen erheblichen Arbeits- und Beratungsmehraufwand. Neben den originären Aufgaben sind von den landwirtschaftlichen Buchstellen Anträge auf Corona-Hilfen zu stellen und viele steuerliche- und betriebswirtschaftliche Fragen zu klären. Die Große Koalition hat sich deshalb dazu entschlossen, in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 auch eine Regelung für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe aufzunehmen. Die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird vom 31. Juli 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.“
Notfallnummer für Kummer in Corona-Zeiten
BAD KREUZNACH. Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Schutzbestimmungen können auch zu großen seelischen Belastungen führen. Daher verweist Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer auf die verschiedenen Beratungen und Hilfsangebote, die auf der Homepage der Stadt Bad Kreuznach aufgelistet sind. Dazu gehören auch das Landesnetzwerk Selbsthilfe Seelische Gesundheit und „Nummer gegen Kummer“, das Kinder- und Jugendtelefon.
https://www.bad-kreuznach.de/politik-und-verwaltung/stadtverwaltung/notsituationen
https://www.bad-kreuznach.de/familie-bildung-soziales/soziales/
Busverkehr in Ingelheim im verlängerten Lockdown
INGELHEIM. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns fahren die Stadtbuslinien in Ingelheim weiterhin nach Ferienfahrplan. Ebenso ist die letzte Abfahrt der Nachbuslinie 618 ab Bahnhof in Richtung Nieder-Ingelheim und Ober-Ingelheim um 22.05 Uhr und in Richtung Frei-Weinheim, Sporkenheim und Ingelheim-West um 22.37 Uhr. Die Nachtbuslinie 619 fährt die letzte Fahrt um 22.05 Uhr in Richtung Wackernheim und Heidesheim.
Das Kundencenter der INGmobil GmbH im Bahnhof Ingelheim bleibt für den Kundenverkehr weiterhin geschlossen. Das Kundencenter ist montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter 06132 – 716 090 erreichbar.
Die Fahrpläne für die Stadtbusse können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
www.ing-mobil.de
www.ingelheim.de/busverbindungen
Die Stadt Ingelheim und INGmobil GmbH möchten darauf hinweisen, dass die Maskenpflicht im ÖPNV verschärft wurde. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden.
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Keine Gottesdienste
NIEDERHAUSEN / NORHEIM. Die Evangelische Kirchengemeinde Niederhausen-Norheim” teilt mit, dass während des von der Bundesregierung angeordneten Lockdowns kein Präsenzgottesdienst in der „Evangelischen Kirchengemeinde Niederhausen-Norheim“ stattfindet.
Geänderte Gottesdienstzeiten
BAD KREUZNACH. Die Evangelische Freikirche Brothaus in Bad Kreuznach teilt mit, dass jeden Sonntag, um 10 Uhr, im Brückes 65 ein Gottesdienst stattfindet. Eine vorherige Anmeldung unter www.brothaus.net ist erforderlich. Der Gottesdienst wird auch online auf dem Youtube-Kanal Brothaus Bad Kreuznach übertragen.
Bestattungen
BINGEN. Die Stadt Bingen weist auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz bei den Bestattungen hin.
Die Teilnehmerzahl wird stark begrenzt. Teilnehmen dürfen die Ehegatten oder Lebenspartner der Verstorbenen, Verwandte ersten und zweiten Grades und deren Lebenspartner sowie Menschen aus einem weiteren Hausstand. Es gilt die Masken- und Abstandspflicht – sofern sichergestellt ist, dass in den Trauerhallen eine Person 10 Quadratmeter Raumfläche zur Verfügung hat.
Im Außenbereich gilt auch hier die gleiche Regelung wie bei den Trauungen, ebenso besteht die Maskenpflicht.
red – 25.01.20
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