KREIS BAD KREUZNACH. Die Allgemeinverfügung bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre wird aufgehoben. Dies teilt die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach auf Nahe-News Anfrage mit.
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Erste Gespräche für die Aufhebung gab es bereits am Montag mit dem Gesundheitsministerium diesbezüglich in Verbindung gesetzt. Allerdings einigte man sich darauf, zunächst noch die Bund-Länder-Konferenz abzuwarten. Denn dort stand unter anderem eine allgemeine nächtliche Ausgangspflicht in ganz Deutschland zur Debatte.
„Nachdem diese nun nicht kommt und die Inzidenzwerte seit Tagen deutlich unter den 200 liegen, sehe ich keine Rechtsgrundlage für eine Weiterführung der nächtlichen Einschränkungen“, so Dickes.
Formal endet die Gültigkeit der jetzigen Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 21.01.2021. De facto wird aber ab heute die Umsetzung der nächtlichen Ausgangssperre nicht mehr kontrolliert.
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Dickes appelliert trotzdem an die Bevölkerung, auch weiter auf alle vermeidbaren Kontakte zu verzichten. Es sei nicht Sinn der aktuellen Coronaregeln, alle Rechte bis zum Ende auszureizen, sondern immer genau zu überlegen, inwieweit man auch freiwillig auf enge Kontakte verzichten könnte. Denn nach wie vor seien die Infektionszahlen im Landkreis hoch. „Bitte denken Sie an die allgemeinen Grundsätze: Abstand halten, Maske tragen, Kontakte reduzieren. Nur so können wir es schaffen, die Zahlen so zu reduzieren, dass ein Ende des Lockdowns realistisch wird“, so die Landrätin.
Die allgemeine Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt von Bad Kreuznach hat weiter Bestand. Allerdings weist die Landrätin darauf hin, dass während des Verzehrs von Speisen keine Maskenpflicht besteht. Die Angebote des Straßenverkaufs können weiterhin angenommen werden.
red – 20.01.21
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