Vorgezogene Wahlwerbung
KREIS BAD KREUZNACH. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass die Wahlwerbung der Parteien zur bevorstehenden Landtagswahl am 14. März 2021 aufgrund der derzeitigen Corona-Lage vorgezogen werden kann. Die Parteien werden gebeten, sich mit der jeweils zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen, um zu erfragen, ab wann und wo das Plakatieren erlaubt ist. Ursprünglich wäre die Wahlwerbung erst ab dem 20. Januar 2021 gestattet worden.
Martins Mailbox
WINDESHEIM. Martins Mailbox – Der Briefkasten von Dr. Helmut Martin ist ein aktives Angebot an die Bürgerinnen und Bürger, das zum Schreiben anregen soll.
Der Briefkasten soll den Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Möglichkeit geben, Vorschläge zu unterbreiten (auch anonym) oder ganz allgemein über Politik zu diskutieren.
Martins Mailbox finden Sie ab Donnerstag, den 14.01.2021 um 16 Uhr bis zum 20.01.2021 in Windesheim (Am Rathaus).
ANZEIGE:
Mediathek Ingelheim startet Medien-Abholservice
INGELHEIM. Um eifrigen Lesern, Hörern und Spielern zu Nachschub während des Lockdowns zu verhelfen, startet ab Montag, 11. Januar, der Medien-Abholservice der Mediathek Ingelheim.
Registrierte Nutzer können sich im Internet-Katalog https://ingelheim.findus-internet-opac.de bis zu fünf Medien pro Ausweis aussuchen und einen Abholtermin vereinbaren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mediathek stellen das Gewünschte zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Die Abholung erfolgt kontaktlos über den Windfang des Haupteingangs.
Abholtermine können für den übernächsten Werktag (außer Samstag) jeweils von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr vereinbart werden. Medienwünsche können auch telefonisch übermittelt werden. Für weitere Informationen steht das Team der Mediathek zu den oben genannten Zeiten telefonisch unter 06132 782 782 zur Verfügung.
Der Abholservice wird vorbehaltlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum Ende des Lockdowns und der Wiederöffnung der Mediathek angeboten.
Antragsende für Umstrukturierungsanträge Teil 2 im Weinbau beachten
KREIS BAD KREUZNACH. Mit Ablauf des 1. Februar 2021 endet das EU-Antragsverfahren zur Abgabe der Umstrukturierungsanträge (Teil 2) für die Neuanpflanzung von Rebflächen im Jahre 2021.
Die Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden, der unterschriebene Antrag ist dann bis zu dem o.a. Termin bei der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Vorsorglich weist die Kreisverwaltung daraufhin, dass eine Antragstellung nur für Flächen möglich ist, die bereits in einem Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.
Weitere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671-803- 1816, und 1819.
ANZEIGE:
Falsche Info in einem Schreiben der Stadtwerke
IDAR-OBERSTEIN. Den vor Kurzem versendeten Wasserrechnungen haben die Stadtwerke Idar-Oberstein teilweise ein Schreiben beigelegt, in dem über die vorschriftsmäßige Erdung der elektrischen Hausinstallation informiert wird. Diese wurde in der Vergangenheit meistens über die Wasserleitung realisiert, was aber bereits seit 1990 nicht mehr zulässig ist.
Das Schreiben enthält versehentlich auch einen Passus, nach dem die OIE AG als zuständiger Elektrizitätsversorger eine Kopie des Schreibens erhält und auch Fragen zu dem Thema beantwortet. Das ist nicht korrekt: Eine Überprüfung und gegebenenfalls Änderung der Elektroinstallation kann nur durch zugelassene Elektroinstallateure erfolgen. Daher sollten sich Hauseigentümer mit Fragen zu ihren Gebäudeinstallationen auch direkt an diese wenden. Die Stadtwerke bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
Informationen zu zugelassenen Elektroinstallateuren gibt es unter anderem auf der Internetseite der Kreishandwerkerschaft Rhein-Nahe-Hunsrück unter www.khs-rnh.de.
Verspätungen bei den vlexx-Linien RE 3 und RB 73 vom 10. bis 16. Januar ein
REGION. Aufgrund von Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik durch die DB Netz AG kommt es von Sonntag, 10. Januar, bis Samstag, 16. Januar 2021, in den Abendstunden und in der Nacht zu späteren Abfahrtszeiten und verlängerten Fahrzeiten auf den vlexx-Linien RE 3 und RB 73.
Aus Richtung Frankfurt bzw. Neubrücke verspäten sich einzelne Züge der Linien RE 3 und RB 73 auf dem Teilabschnitt zwischen Sulzbach und Saarbrücken. Ab Saarbrücken in Richtung Neubrücke bzw. Frankfurt verkehren einzelne Züge der Linie RB 73 zu späteren Abfahrtszeiten. Der RE 3 mit regulärer Abfahrt um 3:34 ab Saarbrücken in Richtung Frankfurt fährt am 11. Januar 2021 bereits um 3:29 Uhr ab. Ebenfalls früher verkehrt der RE 3 am 11. Januar 2021 statt mit regulärer Abfahrtszeit um 4:42 Uhr ab Saarbrücken in Richtung Frankfurt bereits um 4:36 Uhr.
Weitere Informationen zum Fahrplan erhalten Fahrgäste unter www.vlexx.de.
Leinenpflicht für Hunde
HERGENFELD. Aus gegebenem Anlass teilt die Gemeindeverwaltung mit, dass innerhalb von geschlossenen Ortschaften Hunde gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Rüdesheim nur angeleint geführt werden dürfen.
Außerhalb der Ortslage sind die Hunde sofort anzuleinen, wenn sich Personen nähern. Außerdem müssen sich die Hunde stets im Herrschaftsbereich und in Sichtweite des Führers aufhalten.
„Wir appellieren an alle Hundehalter, sich verantwortungsvoll an die Vorgaben zu halten und somit zur Vermeidung von Konflikten beizutragen. Um dringende Beachtung wird gebeten“, so Ortsbürgermeister Martin Theis.
red – 12.01.20
Nahe-News Newsletter:
Möchten Sie keine aktuellen Nachrichten mehr verpassen, dann melden Sie sich einfach für den Newsletter an. Sie müssen nur einfach Ihre Mailadresse in das Feld am unteren Ende dieser Seite eintragen!
Aktuelle News erfahrten Sie auch auf folgenden Seiten:
Facebook-Fanseite, Instagram und Twitter